Ludwig XIV.
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auf fast dreihunderttausend Mann. Louvois entfaltete eine staunenerregende
Tätigkeit, er entwarf die meisten Feldzugspläne selbst, leitete ihre Aus-
führuug durch regelmäßigen Briefwechsel mit den Marschällen und sorgte
für die Verpflegung und Ergänzung der Truppeu. Unter der Führung
großer Generale, wie Conde, Tnrenne, Lnxembonrg u.a., stand die
französische Armee unübertroffen da. Die Festungen wurden von Vanban
nach einem von ihm selbst ausgebildeten Systeme umgebaut. Die Marine
ist Colberts Schöpfung.
Unterstützt von diesen Männern, vollendete Ludwig XIV. die absolute
Monarchie und gab seinem Staate die Vorherrschast in Europa.
§ 3. Der Devolutionskrieg*) (1667-1668) und der Holländische Krieg
(1672—1679). Es war das Ziel der auswärtigen Politik Ludwigs, die
spanische Monarchie, auf die er einen Anspruch zu haben glaubte, da er
den bei Abschluß ihrer Ehe erklärten Verzicht seiner Gemahlin auf ihr Erb-
recht für nichtig erklärte, ganz oder teilweise zu erwerben. In erster
Linie kam es ihm darauf an, die Grenzen seines Reiches zu ver-
bessern; denn er war der Meinung, daß Paris der Nordostgrenze Frank-
reichs zu nahe liege und von dort aus überraschend angegriffen werden
könne. Er besetzte daher beim Tode Philipps IV. (1665) die Freigraf-
schast und Teile der spanischen Niederlande. Aber die raschen
Fortschritte seiner Waffen hatten zur Folge, daß die Niederlande,
England und Schweden, Mächte, die früher seine Verbündeten ge-
wesen waren, zum Schutze der spanischen Besitzungen die Tripelallianz
schlössen. Vor ihrem Bunde wich Ludwig zurück. Im Frieden zu
Aachen gab er die Freigrafschaft heraus, behielt aber zwölf feste Plätze
in den Niederlanden, darunter Lille.
Da der Widerstand gegen seine Pläne von der Republik der Nieder-
lande ausgegangen war, beschloß Ludwig XIV. sie zu erobern.
Hier hatte während der Minderjährigkeit Wilhelms III. von
Dramen die aristokratisch-republikanische Partei die Leitung des
Staates in den Händen. Ihre Führer, die Brüder Jan de Witt, der
Großpensionär**), und Cornelis de Witt, der Admiral, hoben die
*) 1. Isabella v. Frankreich Philipp IV. 2. Maria Anna v. Österreich
Maria Theresia Margarete Theresia Karl II.
Gem. Ludwig XIV. Gem. Leopold I.
Nach dem in Brabant als Privatrecht gültigen Devolutionsrecht gehört das Erbe
eines Mannes den Kindern aus erster Ehe ausschließlich und wird auf diese im Augen-
blick einer zweiten Vermählung des Vaters, der nur noch den Nießbrauch des Vermögens
bis zu seinem Tode behält, „devolviert". Die Ansprüche, die Ludwig XIV. mit Bezug-
nähme auf dieses Recht im Namen seiner Gattin auf die spanischen Niederlande erhob,
waren unbegründet.
**) Groß- oder Ratspensionär, der juristisch gebildete besoldete Geschäftsführer der
„Staaten" (Vertretung) der Provinz Holland, der, da diese das mächtigste Glied des
niederländischen Bundes war, großen Einfluß hatte.