Full text: Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart (Teil 6)

16 II. Verfassung. 
Zur deutschen Kriegsmacht stellt das Großherzogtum Hessen die 
zum XVIII. Armeekorps gehörende 25. Division. Sie besteht aus den 
Jnsanterie-Regimentern Nr. 115 (Großh. Leibgarde; Darmstadt), Nr. 116 
(Inhaber: Kaiser Wilhelm; Gießen), Nr. 117 (Großherzogin; Mainz), 
Nr. 118 (Prinz Karl; Worms), Nr. 168 (Offenbach und Butzbach), den 
Dragonerregimentern Nr. 23 (Leibgarde; Darmstadt) und Nr. 24 (Inhaber- 
Kaiser Nikolaus von Rußland; Darmstadt), den Artillerie-Regimentern 
Nr. 25 und 61 (Darmstadt) und dem Trainbataillon Nr. 18 (Darmstadt). 
Der Großherzog ist Chef und Kontingentsherr der hessischen Landes- 
trnppen und hat die Rechte eines Generals über die in seinem Land 
liegenden oder dorthin kommandierten Truppen. 
Das Rechtswesen unterliegt der Reichsgesetzgebung, aber neben den 
Reichsgesetzen kommen für bürgerliches Recht und Strafrecht auch hessische 
Landesgesetze in Betracht. Die wichtigsten sind das hessische Ansführnngs- 
gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und das Polizeistrasgesetzbnch. 
Die oberste hessische Behörde für das Justizwesen ist das Justizministe- 
rinm. Die Rechtsprechung wird von den zuständigen Gerichten ausgeübt. Die 
hessischen Gerichte sind: das Oberlandesgericht in Darmstadt, die drei 
Landgerichte in Darmstadt, Gießen und Mainz und 53 Amtsgerichte. 
Mit den Landgerichten verbunden sind die Schwurgerichte. 
Über die Verfassung des Deutschen Reiches im allgemeinen, 
das Rechtswesen und alle diejenigen Gebiete, die der Reichsgesetzgebung 
unterliegen, vergleiche Pfeifers Lehrbuch der Geschichte, Sonderausgabe 
für Südwestdeutschland, VI. Teil § 118—129. 
Die wichtigsten Jahreszahlen zur hessischen Geschichte. 
1877—1892 
1892 
Hessen mit Thüringen vereinigt. Hermann I. Ludwig IV. (die hl. Elisabeth), Heinrich Raspe. 
Hessen selbständige Landgrafschaft. Heinrich I. aus dem Hause Brabant 1264—1308. 
Ludwig I. erwirbt die Grafschaft Ziegenhain und Nidda. 
Heinrich III. erbt die Obere und die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen. 
Philipp der Großmütige. Sickingensche Fehde. Bauernaufstand. Einführung der Refor- 
matten (1526). Restauration Ulrichs von Württemberg. Schmalkaldener Bund. Ee- 
fangenschaft. Teilung der Landgrafschaft. 
Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Georg I. (1567—1596) vortrefflicher Regent und 
Wirtschafter. 
Ludwig V. Erbstatut. Majorennitiitsprivilegium. Gründung der Universität Gießen 
(1607). Dreißigjähriger Krieg. 
Ludwig, als Landgraf Ludwig VI II. (1739—1768), erbt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. 
Ludwig X. verliert im Reichsdeputationshauptschluß die Grafschaft Hanau «Lichtenberg und 
erhält dafür mainzische, wormsische und pfälzische Gebiete und das Herzogtum Westfalen. 
Hessen Großherzogtum. 
Ludwig I. 
Hessen erhält im Wiener Kongreß für Westfalen und andere Abtretungen die Rheinprovinz. 
Hessen erhält eine Verfassung. 
Der Preußisch-Hessische Zollverein. 
Ludwig II. 
Ludwig III. 
Hessen verliert das sogenannte Hinterland und den nördlichen Teil des Kreises Gießen; es 
erhält u. a. das Bad Nauheim. Oberhessen kommt zum Norddeutschen Bund. 
Ludwig IV., der Führer der hessischen Division 1870/71. 
Ernst Ludwig. 
Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.
	        
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