Andere Einzelherrschaften.
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2. Westfalen. Aus der Ländermasse Heinrichs des Löwen erhielt der
Erzbischof von Cöln das Land an der oberen Ruhr und wurde von Friedrich
Rotbart zum Herzog von Westfalen ernannt. Die Nachfolger vermehrten
den Besitz, n. a. durch die Grafschaft Arnsberg. Unter den erzbischöflichen
Städten ragte Soest hervor, das sich gleich anderen westfälischen Städten Um
der Hansa anschloß. Um 1440 verlor der Erzbischof die Stadt nach 1440.
mehrjährigen Kämpfen in der „Soester Fehde". Soest hatte sich unter den
Schutz des Herzogs von Kleve gestellt, in dessen Landeshoheit es nun
überging.
Außerdem bestanden im wesentlichen folgende Einzelherrschaften: die von Karl
bcm Großen gegründeten Bistümer Münster, Minden und Paderborn, die Abtei
Corvey, die bis ins 16. Jahrhundert vereinigten Grafschaften Tecklenburg und Lingen,
die Grafschaft Ravensberg, die im 14. Jahrhundert an Jülich kam, und die vereinig-
ten Grafschaften Mark und Altena, die in demselben Jahrhundert an Kleve fielen.
Die einzige Freie Stadt war das durch Handel und Gewerbsleiß auf-
blühende Dortmund, die Nebenbuhlerin von Soest. Durch den Verfall
der Hansa ging auch Dortmuud zurück; doch nahm im 16. Jahrhundert
die Metallindustrie einen neuen Aufschwung, als man anfing, die Stein-
kohle in ihren Dienst zu stellen, die schon um 1300 bei Dortmund und
Essen gefördert, aber bei dem großen Holzreichtum des Landes noch wenig
gebraucht worden war.
3. Schleswig-Holstein. Einer der tüchtigsten holsteinischen Grafen aus
dem Hause Schauenburg war Gerhard III., der Große, der auch in
Schleswig und Dänemark ausgedehnte Besitzungen hatte. Er verschaffte
seinem Neffen Waldemar V. von Schleswig 1326 die dänische Krone, 1326.
wofür dieser ihm das Herzogtum Schleswig als Lehen überließ und durch
die Waldemarsche Verordnung bestimmte, daß Schleswig nie mit
Dänemark vereinigt werden sollte. Waldemar konnte die Krone nicht lange
behaupten; aber die Vereinigung Schleswigs als erblichen dänischen Lehens
mit Holstein wurde 1386 von Dänemark durch einen Vertrag anerkannt. 1386.
So entstand Schleswig-Holstein. 1460, nach dem Aussterben der schauen- 1460.
burgischen Grafen, wählten die schleswig-holsteinischen Stände trotz der
Waldemarschen Verordnung den mit den Schauenburgern verwandten
Dänenkönig Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von
Holstein, unter der Bedingung, daß die beiden Länder ihre Freiheiten be-
halten und „op ewig ungedeelt" zusammenbleiben sollten. Kaiser Friedrich III.
erhob Holstein zum Herzogtum. Nur die Dithmarscher Bauernrepublik
behauptete noch fast ein Jahrhundert ihre Unabhängigkeit.
4. Die schwäbisch - alemannischen Länder. Im Herzogtum Schwaben
oder Alemannien wurden schon zur Zeit der Staufer manche Besitzungen
unabhängig. Mit dem Tode Konradins erlosch die Herzogswürde. Die
wichtigsten Gebiete waren Württemberg, Baden und das Elsaß.