Full text: Das Alterthum (Theil 1)

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Seine Regierungsjahre sind Friedensjahre. Der Bau des Janustempel, 
der Cult der Vesta und des Mars wie die Annahme des etrnskischen 
Auguren- und Ceremonialwesens werden an die Person des Nnma ge- 
knüpft. Die Sage von der Nymphe Egeria. 
Tullus Hoftilius, ein Latiner, führte einen Krieg mit Alba- 
longa, das mit dem entscheidenden Zweikampf der Horatier und Cu- 
riatier unter römische Botmäßigkeit kam. Der Venrath des Albaner- 
fürsten Mettlls Fuffetius, welcher Fidenä und Veji zu eiilem Kriege 
gegen die Römer verlockte, bewirkte die Zerstörung Albalongas und 
die Ausiedlung seiner Bewohner ans dem cälischen Hügel. 
Ancus Marcius, ein Sabmer, setzte die Fetialen ein, die als He- 
rolde den Streit zu schlichten oder den Krieg zu erklären hatten. (Die 
Einsetzung der Fetialeil wird auch dein Nnma zugeschrieben.) Durch 
die Besiegung benachbarter Latinerstädte schuf Ancus Marcius den Ple- 
bejerstand in Rom, da er einen Theil der Besiegten zum Anbau auf 
eiuer Seite des aveutinischen Hügels nöthigte. Gegen die Etrusker 
dehnte er das römische Gebiet bis zur Tibermündung aus, wo er au 
der Küste die Hafenstadt Ostia anlegte. Auch die Befestigung des 
Janicnlus gilt als sein Werk. 
Bisher hatte abwechselnd ein Latiner und Sabiner geherrscht. 
§ 31. Verfassung, Recht und Religion. 
1. Die Grundlage der römischen Genleindeverfassung ist die 
Familie. Ihr Haupt ist der Familienvater, welcher mit nnnmschränk- 
ter Gewalt über Weib und Kind und alles Habe gebietet, da er sogar 
ein Recht dazu hatte, das Neugeborene auszusetzen. Dennoch war die 
Stellung der Haussrau, die ihrem Manne durch Consarreatio (das 
heilige Salzmehl) von dem Priester angetraut war, eine Achtung ge¬ 
bietende und von der Sitte geschützte. Kinderlose Eheleute durften 
durch Adoption das Aussterben ihres Hauses verhüten. Mehrere nr- 
sprünglich verwandte Familien bildeten zusammen das Geschlecht 
(gens), welches einen gemeinschaftlichen Namen trug und gemeinsame 
Opfer abhielt (sacra gentilicia). Der Vorsteher der Gens war der 
Decnrio. Die Schutzbefohlenen der einzelnen Geschlechter waren die 
Clienten (Hörige), die außerhalb der Gemeinde standen, von ihrem 
Patron vor Gericht vertreten wurden, mit ihm in das Feld zogen, 
Vermögen, aber keinen Grundbesitz erwerben durften. Die Clienten
	        
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