Full text: Das Alterthum (Theil 1)

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bebauten entweder die Aecker ihres Patrons oder trieben Kleinhandel 
und Gewerbe. Es waren die Nachkommen der von beit Latinern 
unterworfenen Ureinwohner. Die Sklaven, welche zu der Familie 
gehörten, galten als eine Sache und waren Eigenthum ihres Herrn. 
— Zehn Geschlechter bildeten zusammen eine Curie (Pflegschaft) mit 
gemeinsamem Versammlungsort (Curia) und gemeinschaftlichem Opfer- 
tisch. Der Cnrio war der Vorsteher dieses Verbandes. Je zehn 
Curieu machten eine der drei Tribus aus, der Ramner, Titier und 
Lucerer, worin die Volksgemeinde zerfiel, welche die Gesammtheit der 
vollberechtigten Bürger, Patricier, umsaßte. 
An diese Einteilung des populus in 30 Curien und 300 Ge¬ 
schlechter schloß sich die Zahl der Senatsmitglieder, die militärische 
Einrichtung und die Ackervertheilnng an. Jedes Geschlecht stellte 
einen Rathsherru und einen Reiter, jede Familie einen Mann zum 
Fußheer. Das römische Heer bestand also in ältester Zeit aus 300 
Reitern (cel6res) und 3000 Fußsoldaten (milites). Das Laud war 
in so viel Loose getheilt, als Geschlechter vorhanden waren und wurde 
wohl ursprünglich von den Geschlechtsgenossen gemeinschaftlich bebaut. 
Das ungeteilte Land war Staatsgut (ager publicus), das bald 
einen großen Umfang gewann, da den besiegten Gemeinden gewöhn¬ 
lich ein Dritttheil ihrer Ländereien genommen wurde. 
An der Spitze des populus romanus stand der auf Lebenszeit 
von den Curien gewählte König. Als Oberpriester hatte er den Ver¬ 
kehr mit den Göttern (auspicia publica) und die Ernennung der 
Priesterschaft; als Oberrichter entschied er über Tod und Leben, wozu 
ihm die Mordspürer (quaestores) behülflich warnt; als Heerführer 
hatte er den Oberbefehl im Kriege. Bei wichtigen Beschlüssen fragte 
der König feinen Beirath, den Senat. Er bestand aus 300 vom 
Könige auf Lebenszeit ernannten Geschlechtsältesten. Bei der Annahme 
von Gesetzen uud vor Beginn eines Krieges mußte die Volksver- 
sammlung (comitia curiata) gehört werden, die auch dem Verurtheilten, 
der um Guade bat (Provocatiousrecht), diese gewähren konnte. Senat 
und Curieu stinunten über die von dem Könige gemachten Vorschläge 
mit ja oder nein. 
Den Patrioten! mit ihren Clienten standen die Plebejer gegen¬ 
über. Sie waren meistens Lmtdwirthe und nicht selten wohlhabend. 
Diese persönlich freien Leute, welche keine bürgerlichen Rechte besaßen 
und an den öffentlichen Opfern nicht theilnehmen durften, waren die
	        
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