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daß er sie anstrengen und nachweisen werde, daß em Beschluß oder em
neues Gesetz einem noch bestehenden Gesetze widerspreche oder für den Staat
schädlich sei, muhte die Volksversammlung ihre Verhandlungen über den
Gegenstand sofort einstellen, und das schon genehmigte besetz wurde aufge-
hoben, bis der Rechtsstreit entschieden war Drang der Klager mit semer
Klage durch, so war damit der Volksbeschluß oder das neue Gesetz null
c) Die Klag^wegen religiösen Frevels (fi yoccyr) äaeßaias) u^aßteüber-
aus viele Fälle, Angriffe auf Götter und ihre Kulte ebenso gut, Wie b«
Versäumnis ber Pflichten gegen Verstorbene usw. Sie würbe zumeist vom
Areopag abgeurteilt, aber auch wohl von Heliasten, wie es bei Schrates
d) Die Prokope (r) ngoßolrt) und die Eisangelie (?) £i<TayyeUcc)Jini> außer¬
ordentliche Klageformen insofern, als sie nicht durch dre Archonten^an den
zuständigen Gerichtshof, sondern durch den Ratsausschuß der Prytanen an
das Volk gebracht wurden; auch das tst thnert gemeinsam, baß sie: für den
Kläqer aefahrlos waren, auch wenn er nicht ben fünften Teil ber Stimmen
erhielt. Doch gab es zwischen beiben wichtige Unterschiebe. Wahrend das
Volk bei der Probole nur seinen Wunsch ausdrückte, daß der Kläger die
Angelegenheit auf dem Rechtswege verfolge, konnte ^ bei der Cisangew
entweder selber als Richter auftreten und die Sache entscheiden oder sie auch
dem zuständigen Gerichtshofe überweisen. Außerdem wurde der Beklagte
sofort verhaftet, wenn das Verfahren der Eisangelie gegen ^ Angeleitet
wurde, was bei der Probole unterblieb. «Die ProM
unb Sykophanten gerichtet, währenb es sich bei ber ^
politische Verbrechen ober um ganz außergewöhnliche Rechtsverletzungen
hanbelte.
prbataltertümer.
§ 87. a) Wohnung.
Die Wohnungen der historischen Zeit vor dem peloponnessichen
Kriege waren nahe aneinander gebaut, meist einstöckig und schmucklos.
Der Hauptraum war der Hos (atiXrj), der ungedeckt den um ihn
liegenden Räumlichkeiten das erforderliche Acht und den Frauen,
Kindern und Sklaven den liebsten Aufenthaltsort bot. Man gelangte
in ihn durch einen nicht gar breiten Flur, zu dessen Selten die Zelle
des Türhüters (6 ZvQUQÖg), Werkstätten. Baderäume und auch wohl
Stallungen lagen. Um den bei vornehmen Häusern mit Säulen um¬
gebenen Hof (neQMfTvhov), in dessen Mitte steh der Altar des evg
eQxelog befand, lagen die Wohn-. Speise-, Schlaf- und Gastzimmer
An seine Hintere Seite stieß ein Saal nagaardg oder mlt
dem Altar der Hestia, an beiden Seiten begrenzt von dem Schlafzimmer
(6 Sdlafiog) der (Eltern und denen der Kinder des Hauses. Eine Xur
der Hinterwand des Saales führte zu den ArbeÜsraumen besonders
zu den Webstuben der Sklavinnen. Hinter diesen der Arbeit gewid¬
meten Räumen lag häufig noch ein Nutz- und Ziergarten (6 xfcog)
Nach dem peloponnesischen Kriege wurden die Hauser auch mit
Stockwerken ausgestattet, prunkvoller aufgeführt unb zeigten statt Des
bisherigen Estrichs Mosaik- oder kostbaren Marmorboden. Die Hauser