Full text: Griechisch-römische Altertumskunde

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daß er sie anstrengen und nachweisen werde, daß em Beschluß oder em 
neues Gesetz einem noch bestehenden Gesetze widerspreche oder für den Staat 
schädlich sei, muhte die Volksversammlung ihre Verhandlungen über den 
Gegenstand sofort einstellen, und das schon genehmigte besetz wurde aufge- 
hoben, bis der Rechtsstreit entschieden war Drang der Klager mit semer 
Klage durch, so war damit der Volksbeschluß oder das neue Gesetz null 
c) Die Klag^wegen religiösen Frevels (fi yoccyr) äaeßaias) u^aßteüber- 
aus viele Fälle, Angriffe auf Götter und ihre Kulte ebenso gut, Wie b« 
Versäumnis ber Pflichten gegen Verstorbene usw. Sie würbe zumeist vom 
Areopag abgeurteilt, aber auch wohl von Heliasten, wie es bei Schrates 
d) Die Prokope (r) ngoßolrt) und die Eisangelie (?) £i<TayyeUcc)Jini> außer¬ 
ordentliche Klageformen insofern, als sie nicht durch dre Archonten^an den 
zuständigen Gerichtshof, sondern durch den Ratsausschuß der Prytanen an 
das Volk gebracht wurden; auch das tst thnert gemeinsam, baß sie: für den 
Kläqer aefahrlos waren, auch wenn er nicht ben fünften Teil ber Stimmen 
erhielt. Doch gab es zwischen beiben wichtige Unterschiebe. Wahrend das 
Volk bei der Probole nur seinen Wunsch ausdrückte, daß der Kläger die 
Angelegenheit auf dem Rechtswege verfolge, konnte ^ bei der Cisangew 
entweder selber als Richter auftreten und die Sache entscheiden oder sie auch 
dem zuständigen Gerichtshofe überweisen. Außerdem wurde der Beklagte 
sofort verhaftet, wenn das Verfahren der Eisangelie gegen ^ Angeleitet 
wurde, was bei der Probole unterblieb. «Die ProM 
unb Sykophanten gerichtet, währenb es sich bei ber ^ 
politische Verbrechen ober um ganz außergewöhnliche Rechtsverletzungen 
hanbelte. 
prbataltertümer. 
§ 87. a) Wohnung. 
Die Wohnungen der historischen Zeit vor dem peloponnessichen 
Kriege waren nahe aneinander gebaut, meist einstöckig und schmucklos. 
Der Hauptraum war der Hos (atiXrj), der ungedeckt den um ihn 
liegenden Räumlichkeiten das erforderliche Acht und den Frauen, 
Kindern und Sklaven den liebsten Aufenthaltsort bot. Man gelangte 
in ihn durch einen nicht gar breiten Flur, zu dessen Selten die Zelle 
des Türhüters (6 ZvQUQÖg), Werkstätten. Baderäume und auch wohl 
Stallungen lagen. Um den bei vornehmen Häusern mit Säulen um¬ 
gebenen Hof (neQMfTvhov), in dessen Mitte steh der Altar des evg 
eQxelog befand, lagen die Wohn-. Speise-, Schlaf- und Gastzimmer 
An seine Hintere Seite stieß ein Saal nagaardg oder mlt 
dem Altar der Hestia, an beiden Seiten begrenzt von dem Schlafzimmer 
(6 Sdlafiog) der (Eltern und denen der Kinder des Hauses. Eine Xur 
der Hinterwand des Saales führte zu den ArbeÜsraumen besonders 
zu den Webstuben der Sklavinnen. Hinter diesen der Arbeit gewid¬ 
meten Räumen lag häufig noch ein Nutz- und Ziergarten (6 xfcog) 
Nach dem peloponnesischen Kriege wurden die Hauser auch mit 
Stockwerken ausgestattet, prunkvoller aufgeführt unb zeigten statt Des 
bisherigen Estrichs Mosaik- oder kostbaren Marmorboden. Die Hauser
	        
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