Full text: Griechisch-römische Altertumskunde

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so daß der Senat seit dieser Zeit tatsächlich fast ganz aus der Volks- 
wähl hervorginge der Censor hatte also nur noch das Recht, unwürdige 
Beamte auszuschließen, sowie andere Personen aufzunehmen, falls nicht 
genug Beamte da waren. Übernahm ein Senator ein Amt, so ruhten 
während der Amtszeit seine senatorischen Befugnisse. 
Die Senatoren zerfielen nach dem von ihnen bekleideten Amte 
in Rangklassen; die consulares (gewesene Konsuln) nahmen die vor- 
dersten Sitze im Versammlungsräume ein, und der erste von ihnen hieß 
princeps senatus; dann kamen die praetorii, tribunicii und quae- 
storii; auf den hintersten Bänken befanden sich die pedarii, die kein 
Amt bekleidet hatten; sie durften abstimmen, aber nicht reden. 
Manie und (Ehrenrechte. Die amtliche Bezeichnung ist senatus 
und senatores; die offizielle Anrede ist patres oder patres (et) con- 
scripti; als conscripti wurden nämlich im Anfange der Republik die 
plebejischen Senatoren bezeichnet, durch die der vom letzten König arg 
gelichtete Senat wieder ergänzt wurde. Als (Ehrenrechte besaßen die 
Senatoren eine auszeichnende Tracht (f. S. 150 u. § 53, c, Kleidung) 
und besondere Plätze bei den Schauspielen; wichtiger war es, daß die 
höheren Beamten ausschließlich, später auch die iudices zumeist, aus 
ihnen genommen wurden. 
Befugnisse des Senats. Schon die Formel „senatus popu- 
lusque Romanus" beweist, daß man ihm zum mindesten dasselbe Maß 
von Souveränität zuerkannte, wie der Gesamtheit der Bürger. Tat- 
sächlich aber war seine Macht weit größer, ja fast unbeschränkt; Die 
Beziehungen zu fremden Fürsten und Staaten regelte er ganz allein, 
entschied über Krieg und Frieden fast allein; über die römischen Unter¬ 
tanen, besonders die Provinzialen, stand ihm eine fast unbeschränkte 
Regierungsgeroalt zu; gegenüber der römischen Bürgerschaft hatte er 
die Oberaufsicht über die Religion, das Staatseigentum und die Fi¬ 
nanzen. Die einzige staatliche Geroalt, die er zu fürchten hatte, roar ein 
einiges Volkstribunat. 
Der Ort einer Senatssitzung mußte von Augurn geweiht, 
also inauguriert sein. Die wichtigsten Stätten für Senatssitzungen waren 
die curia Hostilia. der Tempel des Iuppiter Capitolinus und der Tempel 
des Iuppiter Stator. Der berufende Beamte (ein Konsul, Prätor oder 
Volkstribun) saß auf erhöhtem Sitze, die anderen höheren Beamten 
auf ihren sellae curules, die Volkstribunen auf Bänken. Den Be¬ 
amten gegenüber saßen die Senatoren auf Bänken in ihrer Rangordnung. 
Es war ihre Pflicht zu erscheinen, der berufende Beamte konnte sie 
dazu zwingen. 
Verlauf einer Senatssitzung. Der berufende Beamte brachte 
zunächst in einem längeren Berichte, der immer mit der Formel anfing: 
„quod bonum, faustum, felix fortunatumque sit populo Romano 
Quiritium", seine Sache vor; schien ihm diese vollständig klar zu sein, 
so ließ er den Senat sofort abstimmen. Bei zweifelhaften ober sehr 
wichtigen Sachen eröffnete er die Diskussion (senatum, consulere, 
sententiam rogare), aber derart, daß er jeden, der das ius sententiae 
dicendae hatte, streng nach der Rangordnung befragte (quid censes?).
	        
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