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Artemis (140X72 m), des Jeus zu Olympia (112X53 m), der
athenische Parthenon (75X32 m).
In Rom umfaßte die feierliche Einweihung gewöhnlich 3
Akte: 1. die Absteckung eines rechteckigen Grundplanes durch die
inauguratio des Augurs (teniplum); 2. nach Vollendung der etwa
erforderlichen Baulichkeiten die Zueignung an eine bestimmte Gottheit
durch die dedicatio; 3. die Verzichtleistung auf das bisherige Eigen-
tumsrecht durch die consecratio; letztere beiden Akte wurden vom
Magistrat (oder durch die duumviri aedi dedicandae) unter Assistenz
des Pontifex vollzogen, indem dieser die Dedikationsformel vor-, jener
im Namen der Gemeinde sie nachsprach. Der Dedikationstag war der
Stiftungs- oder Geburtstag des Heiligtums.
Locus sacer bezeichnete mehr negativ eine Örtlichkeit als aus-
geschieden aus dem alltäglichen Gebrauch, fanuni mehr positiv eine
Stätte der Gottesverehrung, deren Zweckbestimmung der Pontifex klar
„ausgesprochen" hatte (Liv. II, 8,2). Alles, was „vor" und außer-
halb des Bereiches des fanum lag, war profan. Fanuni und delu-
brum (eig. Stätte für die rituellen „Waschungen") bezeichneten vielfach:
1. das schlichte Heiligtum alten Stils; 2. den Tempel außerrömischer
Gottheiten. Aedicula und sacellum hießen sowohl alle Arten nicht
konsekrierter Privatheiligtümer als auch besonders jene zahlreichen
alleinstehenden, kapellenförmigen Heiligtümer, in denen nur das Götter-
bild in einer Nische untergebracht war, während der Opfernde oder
Betende davor unter freiem Himmel stand.
Templum bedeutete: 1. das Himmelsgewölbe, an dem die Augurn
die signa caelestia beobachteten (templum maius); 2. technisch den
vom Augur viereckig abgegrenzten Raum auf der Erde, von dem aus
der Magistrat seine Beobachtungen anstellte (templum minus); 3. eine
bloß inaugurierte, also viereckige, aber nicht konsekrierte, also profan
verbleibende, für staatliche Zwecke bestimmte Ortlichkeit (wie Kurie,
Komitium, Rostra, das auguraculum auf der Burg); 4. den Tempel
in dem gewöhnlichen Sinne, das Tempelgebäude von viereckigem
Grundriß, vermöge der Konsekration zu allen religiösen Zwecken und
Kraft der Inauguration auch zu bestimmten staatlichen Zwecken, insbes.
zu Senatssitzungen, geeignet.
Aedes (griech. to afoog, urspr. „Feuerstätte" oder „Herdraum")
bezeichnete ohne Zweifel den rundlichen Hauptraum des alten mensch-
lichen Hauses. Ein solcher Rundtempel (aedes rotunda) war z. B.
der Vestatempel, das Pantheon. Jeder aedes mit viereckigem, nicht
aber jener mit rundem Grundrisse kam wahrscheinlich auch Name und
Eigenschaft eines templum zu.
Die bedeutendsten Kultftätten der verschiedenen Gottheiten
s. in der Mythologie unter den betr. Göttern.
II. Kultgeiten.
§ \2. Die Kultseiten im allgemeinen.
Groß war die Zahl der Feiertage {eoQrrj, feriae, von fesna=