Full text: Griechisch-römische Altertumskunde

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Artemis (140X72 m), des Jeus zu Olympia (112X53 m), der 
athenische Parthenon (75X32 m). 
In Rom umfaßte die feierliche Einweihung gewöhnlich 3 
Akte: 1. die Absteckung eines rechteckigen Grundplanes durch die 
inauguratio des Augurs (teniplum); 2. nach Vollendung der etwa 
erforderlichen Baulichkeiten die Zueignung an eine bestimmte Gottheit 
durch die dedicatio; 3. die Verzichtleistung auf das bisherige Eigen- 
tumsrecht durch die consecratio; letztere beiden Akte wurden vom 
Magistrat (oder durch die duumviri aedi dedicandae) unter Assistenz 
des Pontifex vollzogen, indem dieser die Dedikationsformel vor-, jener 
im Namen der Gemeinde sie nachsprach. Der Dedikationstag war der 
Stiftungs- oder Geburtstag des Heiligtums. 
Locus sacer bezeichnete mehr negativ eine Örtlichkeit als aus- 
geschieden aus dem alltäglichen Gebrauch, fanuni mehr positiv eine 
Stätte der Gottesverehrung, deren Zweckbestimmung der Pontifex klar 
„ausgesprochen" hatte (Liv. II, 8,2). Alles, was „vor" und außer- 
halb des Bereiches des fanum lag, war profan. Fanuni und delu- 
brum (eig. Stätte für die rituellen „Waschungen") bezeichneten vielfach: 
1. das schlichte Heiligtum alten Stils; 2. den Tempel außerrömischer 
Gottheiten. Aedicula und sacellum hießen sowohl alle Arten nicht 
konsekrierter Privatheiligtümer als auch besonders jene zahlreichen 
alleinstehenden, kapellenförmigen Heiligtümer, in denen nur das Götter- 
bild in einer Nische untergebracht war, während der Opfernde oder 
Betende davor unter freiem Himmel stand. 
Templum bedeutete: 1. das Himmelsgewölbe, an dem die Augurn 
die signa caelestia beobachteten (templum maius); 2. technisch den 
vom Augur viereckig abgegrenzten Raum auf der Erde, von dem aus 
der Magistrat seine Beobachtungen anstellte (templum minus); 3. eine 
bloß inaugurierte, also viereckige, aber nicht konsekrierte, also profan 
verbleibende, für staatliche Zwecke bestimmte Ortlichkeit (wie Kurie, 
Komitium, Rostra, das auguraculum auf der Burg); 4. den Tempel 
in dem gewöhnlichen Sinne, das Tempelgebäude von viereckigem 
Grundriß, vermöge der Konsekration zu allen religiösen Zwecken und 
Kraft der Inauguration auch zu bestimmten staatlichen Zwecken, insbes. 
zu Senatssitzungen, geeignet. 
Aedes (griech. to afoog, urspr. „Feuerstätte" oder „Herdraum") 
bezeichnete ohne Zweifel den rundlichen Hauptraum des alten mensch- 
lichen Hauses. Ein solcher Rundtempel (aedes rotunda) war z. B. 
der Vestatempel, das Pantheon. Jeder aedes mit viereckigem, nicht 
aber jener mit rundem Grundrisse kam wahrscheinlich auch Name und 
Eigenschaft eines templum zu. 
Die bedeutendsten Kultftätten der verschiedenen Gottheiten 
s. in der Mythologie unter den betr. Göttern. 
II. Kultgeiten. 
§ \2. Die Kultseiten im allgemeinen. 
Groß war die Zahl der Feiertage {eoQrrj, feriae, von fesna=
	        
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