Full text: Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) (Teil 3)

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Umsturz der Verfassung. Ein gewisser Thistelwood, ein An- 
Hänger Hunts, gedachte hierbei die Rolle eines zweiten Cati- 
lina zu spielen, wurde aber verrathen und mit vier seiner 
Genossen hingerichtet (Mai 1820). 
Mitten in diese Aufregung fiel der Thronwechsel und 
der königliche Ehescheidungsprozeß. König Georg III. war 
am 29. Januar 1820 in Wahnsinn gestorben, und der Prinz- 
Regent ihm als Georg IV. gefolgt. Seine Gemahlin Karo- 
line hatte seit 1814 in Italien, Frankreich, Deutschland, der 
Schweiz und sogar eine Zeit lang im Oriente gelebt, überall 
aber die Rücksichten des Anstandes und der Schicklichkeit, die 
sie gerade bei ihrem hohen Range hätte beachten sollen, schwer 
verletzt. Sie stand in einem vertraulichen Verhältnis^ zu 
einem Kammerdiener Namens Bergami, der von ihr zum 
Baron und Kammerherrn erhoben wurde und ihr steter Be- 
gleiter war. Jetzt nach dem Tode Georgs III. kehrte sie im 
Juni 1820 zum Schrecken ihres Gemahls nach England zu- 
rück, entschlossen, ihre Rechte als Königin aufs Aeuß erste zu 
vertheidigen. Da ließ der König am 5. Juli eine Anklage 
beim Oberhause gegen sie vorbringen und beantragen, daß sie 
wegen Ehebruchs vom Könige geschieden und des Titels einer 
Königin von England verlustig erklärt werden sollte. Zeugen 
aus allen Ländern, wo die Königin gelebt hatte, waren vor- 
geladen worden, und wenn auch die Aussagen derselben theils 
geradezu erfunden, theils sehr übertrieben waren, so stellten 
sich doch ärgerliche Scenen über König und Königin heraus, 
und ein großer Leichtsinn im Verhalten der Letzteren blieb 
unzweifelhaft. Aber die Stimme des Volkes sprach sich, was 
ein Zeichen des tiefen Hasses gegen Georg IV. war, offen 
für die Königin aus, deren Name in jenen Tagen in ganz 
England hochgefeiert war. Der Jubel erreichte den höchsten 
Grad, als am 2. November 1820 die dritte Lesung der Bill 
nur mit einer Majorität von 9 Stimmen durchgegangen war, 
und die Minister nicht mehr wagten, sie vor das Unterhaus 
zu bringen, sondern zurücknahmen. Doch ward die Königin, 
da sie nicht förmlich freigesprochen war, nicht in die von ihr 
verlangten Rechte eingesetzt. Als sie im folgenden Jahre mit 
ihrem Gemahl zugleich gekrönt zu werden verlangte, wurde 
sie zurückgewiesen und nicht einmal ihre bloße Anwesenheit
	        
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