- 131 -
Consul suchte in Verbindung mit dem Volkstribunen L. Apu-
leius Saturninus und dem Prätor G. Servilius Glaucia,
gewalttätigen Demagogen, den Kampf gegen die Nobilität wie¬
der aufzunehmen und half ersterem eine lex agraria und fru-
mentaria durchbringen.
Apuleius wurde hierauf für 99 wieder zum Tribunen er¬
wählt; als aber er und Servilius den Mitbewerber des letzteren
um den Consulat, G. Memmius, ermordeten und das Capitol be¬
setzten, gab Marius seine bisherigen Genossen auf und half
den Aufruhr unterdrücken, bei welchem Apuleius und Glaucia
umkamen. So verschaffte Marius durch sein ungeschicktes
Verfahren der Nobilität wieder das Uebergewicht, welche ihre
neu begründete Macht zur Abschaffung der Gesetze des Sa¬
turninus und zur Beschränkung des tribunicischen Vorschlags¬
rechtes (lex caecilia didia 98) benutzte.
Der Bundesgenossen- oder ina^ktie Krieg 91 — 98.
§ 166. 95 erregte die lex licinia mucia (L. Licinius *
Crassus, Q. Mucius Scävola Coss.), welche die Ausübung von
Bürgerrechten durch Nichtbürger aufs neue verpönte, bei den
auf die Gewährung des Bürgerrechts fest hoffenden Bundes¬
genossen die höchste Erbitterung. Als nun der Tribun M. Li-
vius Drusus, in der Absicht den Parteikampf im Innern zu
enden und die drohende Gefahr durch rechtzeitiges Nachgeben
zu beschwören, mehrere Gesetze über die Gerichte, das Ge¬
meindeland, die Getreideverteilung und das Bürgerrecht derj^i^. j
socii durchgesetzt, der Senat aber sie für nichtig erklärt hatte faji j
lind der Urheber meuchlings ermordet worden war (91), ent-^ fiicu.- I
stand in Asculum ein Aufruhr gegen den Proc. Q. Serviliustä,
Cäpio. Nachdem vollends der Vorschlag des Tribunen Q.,j
Varius, welcher Hochverratsprocesse gegen alle, die den Bun¬
desgenossen zur Ergreifung der Waffen Veranlassung geboten, A ,
festsetzte, durchgegangen war, beschlossen die letztem (beson-^
ders die sabellischen Völkerschaften, s. § 118) eine von Rom^”fr'
unabhängige Bundesrepublik mit einem Senat von 500
Abgeordneten und zwei Consuln (Hauptstadt Corfinium =
Italicum) zu bilden. Sie fochten mit entschiedenem Erfolg,
weshalb-90 das Gesetz des Consuls L. Julius Cäsar den
treu gebliebenen das Bürgerrecht gewährte. Obgleich die Rö¬
mer H9 unter Marius, Sulla und Gn. Pompeius Strabo glück¬
licher kämpften, gewährten sie doch wegen der von Osten her
drohenden Gefahr durch die lex plautia papiria (Tribunen
M. Plautius Silvanus und G. Päpirius Carbo) den italischen
Bundesgenossen das Bürgerrecht, worauf 88 alle mit Ausnahme
der Samniten und Lucaner die Waffen niederlegten. Die an¬
fänglich nur in 8, dann in sämmtliche Tribus verteilten Neu¬
bürger brachten zwar kein neues, wesentlich verschiedenes Ele-
9*