— 150 — 
und Sicherheit verbürgenden Herrschaft willig sich unterwarf, 
wiederholt sich übertragen liefs. 
Die Uebernahme des imperium und der tribunicischen Ge¬ 
walt (seit 23 auf Lebenszeit), die Ernennung zum princeps se- 
natus 28, der Titel Augustus, die Verwaltung aller Provin¬ 
zen in welchen Heere standen (provinciae principis) 
durch kaiserliche Legaten, wodurch der Monarch Herr sämmt¬ 
licher Streitkräfte des Reichs wurde, und die Errichtung der 
in den zehn wichtigsten Plätzen Italiens verteilten prätoriani- 
schen Cohorten 27, die Annahme der consularischen Gewalt 
auf Lebenszeit, der cura legum et morum mit dem Recht ge¬ 
setzlich gültige Verordnungen zu erlassen im Jahre 19, end¬ 
lich im Jahre 12 der Würde des pontifex maximus bilden die 
Stufenleiter, auf der sich die Monarchie vollendete. 
Staatsverwaltung. Augustus benutzte die Gewalt zum 
Ausbau der von Cäsar gelegten Grundlagen (§ 185). Seine 
Absicht war, durch straffe Centralisation der Verwaltung und 
durch allmähliche Aufhebung des rechtlichen Unterschiedes zwi¬ 
schen Italien und den Provinzen das ungeheure Reich zu einem 
gleichmäfsigen Ganzen zu gestalten, die Woltaten des Rechts¬ 
schutzes der Gesammtbevölkerung zu sichern und die materiel¬ 
len Interessen sämmtlicher Teile des Reichs gleicbmäfsig zu 
fördern. 1) Administrative Mafsregeln: Unterstellung sämmt¬ 
licher, jetzt fest besoldeter Provinzialbeamten unter den Kaiser 
(strenge Handhabung der Gesetze gegen Bestechung und Er¬ 
pressung, schon dadurch das Loos der Provinzen erleichtert), 
Schutz der Provinzen durch stehende Heere und ein festgeord¬ 
netes Verteidigungssystem*), Ausbreitung eines Strafsennetzes 
über das ganze Reich (Mittelpunkt der goldene Meilenstein 
auf dem Forum zu Rom) und Einrichtung einer Art Reichs¬ 
post (feste Stationen, geregelter Verkehr durch Boten und 
Wagen), geographische Aufnahme und Abbildung des ganzen 
orbis (Agrippa), Volkszählung in denProvinzen und Abschätzung 
der Grundstücke zum Zweck einer gleichmäfsigeren Verteilung 
der directen Steuern (Kopf- und Grundsteuer). 2) Der Ab¬ 
sicht einer Ausgleichung des Gegensatzes zwischen Italien und 
den Provinzen diente die Heranziehung der in den Provinzen 
wohnenden Bürger zum römischen Census, die Verleihung des 
Bürgerrechts oder des ius latinum an zahlreiche Provinzial- 
*) 8 Legionen in den beiden Germanien am 1. Rheinufer, 6 in Spa- 
nien. 7 in Dalmatien, Pannonien und Mösien, 4 an der Ostgrenze von 
Asien, 2 in Aegypten, 1 in Afrika. In Rom und Italien 9 Prätorianer- 
cohorten h 1000 Mann, davon 3 in der Hauptstadt, aufserdem tn Rom 
3 cohortes urbanae und 7. cohortes vigilum (Schutz- und Feuerwehr). 
Der praefectus urbi (Polizeipräfect) für Aufrechthaltung der Ordnung 
in Rom und Umgegend verantwortlich, später von grofsem politischem 
Einfluss. Gesammtstärke der Armee mit den Hülfstruppen in den Pro- 
yinzeu mindestens 300,000 M,, die stärkste Säule der Herrschaft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.