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Erster Zeitraum. — § 12. Der dritte punische Krieg.
„Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.“ Der
Vorwand zum Kriege ist leicht geschafft.
Die kalte und selbstsüchtige Politik der Römer begünstigt
ihren alten Bundesgenossen Masinissa. Dieser entreisst den
Karthagern ein Gebiet nach dem anderen und erhält es im
Schiedsgericht von Rom zugesprochen. Karthago muss gegen
den räuberischen Nachbar notgedrungen die Waffen ergreifen
und bricht dadurch den Vertrag mit Rom.
Der männlichen That folgt Kleinmut und bange Besorgnis
vor Roms Strafgericht. Reuig schickt man Gesandte mit
demütiger Abbitte nach Rom. Kalte Zurückweisung des
Senates und Kriegsvorbereitung.
II. Krieg im Frieden. Die Konsuln gehen nach
Sizilien ab. Eine zweite karthagische Gesandtschaft erklärt
Ergebung auf Gnade und Ungnade. Gebot: 300 Geiseln zu
stellen.
Trotz der Erfüllung des Befehls landen die Konsuln in
Afrika. Neue Forderung, sämtliche Waffen auszuliefern.
Erfüllung auch dieser unter dem Eindruck der Nähe des
Feindes.
Nunmehr letzter niederschmetternder Befehl, die Kar¬
thager sollten ihre Stadt verlassen und sich im Innern des
Landes, mindestens 2 Meilen von der See, wiederanbauen.
Die furchtbare Erregung über das einer Vernichtung der
Stadt gleichkommende Gebot treibt die Einwohner zum Ver¬
zweiflungskampf. Die Rüstung wird durch unausgesetzte
Arbeit bei Tag und Nacht unter Opfern jeglicher Art (die
Frauen geben ihr Haar zur Verwendung für Bogensehnen.
Vgl. Friederike von Schmettau vor den Befreiungskriegen)
in Kürze vollendet.
III. Die Belagerung. Zögernde und ungeschickte
Kriegsführung der Römer. Masinissa stirbt. Lange Zeit er¬
folgreicher Widerstand der wohlbefestigten und auch durch
ein Aussenheer verteidigten Stadt. Der aus Römerfurcht
früher verbannte, jetzt aber zurückberufene Hasdrubal reisst
den unbeschränkten Oberbefehl an sich.
147. Wendung durch den jüngeren P. Cornelius Scipio,
den Enkel des bei Cannä gefallenen L. Ämilius Paullus (daher
„Ämilianus“), durch Annahme an Kindesstatt Enkel des
älteren Scipio.
Die Vorstadt Megalia (S. 27) wird genommen, der Hafen
durch einen Damm gesperrt.