Dritter Zeitraum. — § 24. Die Wiederherstellung der Adelsherrschaft etc. 07
Metellus Pius (Sohn des Numidicus), Crassus, Lucullus,
dem jüngeren Pomp ejus (Sohne des aus dem Bundesgenossen¬
kriege bekannten Pompejus Strabo) u. a. und schlägt den einen
marianischen Konsul; das Heer des ändern geht zu ihm über.
Sulla, anfangs milde auftretend, unterhandelt mit den
marianischen Führern; nach Bruch des Waffenstillstandes
durch Sertorius betrachtet er aber den Widerstand der Ma-
rianer als Empörung gegen die altbegründete Staatsordnung,
als deren Wiederhersteller er sich ansieht.
Der jüngere Marius wird in Präneste eingeschlossen.
Ein Entsatzheer der noch unter Waffen stehenden Samniter
(§ 22, III), denen sich auch Kampaner und Lukaner an-
schliessen, zieht gegen Rom. Verzweiflungskampf auf beiden
Seiten*), durch Crassus’ Eingreifen und Sullas zähen Mut für
Sulla entschieden. Teils Vernichtung, teils Gefangennahme
der aufständischen Bundesgenossen am collinischen Thor (NO.
Roms). Einnahme Pränestes. Marius stürzt sich in sein
Schwert. Niedermetzelung der Marianer. Pompejus schlägt
den letzten Widerstand in Sizilien und Afrika nieder. Reste
marianischer Herrschaft nur in Spanien.
Furchtbares Strafgericht Über die „Empörer“ wird Tod
und Vermögenseinziehung verhängt, deren Kindern die Be¬
kleidung jeglichen Ehrenamtes verschlossen. „Proskriptions¬
listen“ (Ächtungsverzeichnisse) mit den Namen der Geäch¬
teten werden veröffentlicht; ein Preis von 12000 Denaren
(etwa 9000 Mk.) wird auf jeden Kopf gesetzt. In Rom allein
fallen etwa 4700, darunter 40 Sienatoren und 1600 Ritter,
manche als Opfer des Neides oder der Habsucht eines
Sullaners. Züchtigung der Provinzen durch Niederreissung
der Städtemauern, Einziehn des Gebietes, Verwüstung des
Landes, Morden und Brennen. Entsittlichende Wirkung der
Sullanischen Ächtungen.
II. Die Sullanische Verfassung. Sulla wird zum
Diktator auf unbestimmte Zeit ernannt „zur Ordnung des
Staates“ mit dem Recht, über Leben und Eigentum der
Bürger zu bestimmen, über Grund und Boden in den Pro¬
vinzen zu verfügen und die höchsten Beamtenstellen zu be¬
setzen.
1) Der Senat erhält die volle Regierungsgewalt und wird
durch 300 Mitglieder aus dem Anhang Sullas verstärkt (im
) Ausspruch des samnitischen Führers: „So lange der Wald nicht aus-
gereutet ist, wird man die Wölfe darin nicht los werden."