Frage 133.
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133. a) In welchen Verfassungsformen lebte der bayerische
Stamm seit seinem Einrücken in die heutigen
Wohnsitze bis 1056?
b) Wohin richtete sich die bayerische Kolonisations¬
tätigkeit? Wie verlief sie?
c) Welches war die größte Ausdehnung Bayerns
bis 1056?
d) Was versteht man unter der beginnenden Ent-
gliederung des regnum Baiuvariorum?
a) Der bayerische Stamm wird bei seinem Einrücken in
die heutigen Wohnsitze (ca. 500 n. Chr.) von Stammes¬
herzogen aus dem Geschlecht der Agilolfinger
(beherrscht. Für das Land findet sich gelegentlich die Be¬
zeichnung regnum Baiuvariorum. Für Gesetzgebung und Ge¬
richt steht dem Herzog der Landtag (synodus) der Großen
zur Seite. Für die Verwaltung besteht Grafschaftsverfassung
wie bei den Franken (s. o. Frage 113 c). Das Herzogtum steht
in einem nicht genau bestimmbaren Abhängigkeitsverhältnis
von der fränkischen Monarchie.
Nach der Absetzung Tassilos 788 wird Bayern in die
fränkischeGrafschaftsverfassung einbezogen.
Unter Ludwig dem Deutschen, der sich König der Bajuwaren
nennt, und seinen Nachfolgern ist Bayern zeitweise der Mittel¬
punkt Ostfrankens (Regensburg Hauptstadt).
IMit dem Verfall des karolingischen Reichs entwickelt
sich aus der Markgrafengewalt wieder ein Stammes¬
herzogtum. (Markgraf Luitpold fällt 907 gegen die Ungarn.
Mit seinem Sohn Arnulf kommen die Luitpoldinger
zur Herzogswürde. Vgl. oben Frage 119.) Zweites Stammes¬
herzogtum 907—937. Seit 938 (948) neue Beschränkung der
Herzogsgewalt durch Otto I. (s. o. Frage 122): Recht der
Bischofs- und Grafenernennung beim König; ein Pfalzgraf
neben dem Herzog zur Wahrung der königlichen Rechte. Zeit
des Beamtenherzogtums bis 1070.
b) Die bayerische Kolonisationstätigkeit richtet sich gegen
die Slavengebiete südlich, östlich und nördlich der Stammsitze,
sie erreicht zur Zeit ihrer größten Ausdehnung im Süden die
Save, im Osten den Plattensee, im Norden das Egerland. Sie
beginnt bereits in der Zeit der Agilolfinger und reicht bis ins
12. Jahrhundert. Ihre Leitung haben die Herzoge, die Mark¬
grafen, der geistliche und weltliche Großgrundbesitz. Das
Eindringen in die Slavenwelt vollzieht sich fast durchaus
Joachimsen, Geschichtswiederholungen. 5