82
Frage 164.
Besonderheiten der Entwicklung:
In Frankreich: Allmähliche Erweiterung des Kron-
landes von einem Mittelpunkt (Ile de France) aus. Lang¬
lebigkeit des Königsgeschlechts und damit faktische Erblich¬
keit der Krone. Feste Residenz, die zugleich alter Verkehrs¬
mittelpunkt ist. Möglichkeit den Staat auf den Resten römischer
Verwaltung und Wirtschaftsentwicklung aufzubauen.
Die vier bedeutendsten Herrscher sind Philipp II. August
ußo—1223 (Pairshof — Beginn des französischen Parlaments),
Ludwig IX. 1226—70 (Ausbau der königlichen Verwaltung.
Abkommen mit der Kirche), Philipp IV. 1285—1314 (Etats
generaux. Herrschaft über das Papsttum), Ludwig XI.
1461—83 (Letzter Kampf gegen die grossen Vasallen s.
W. Scott, Quentin Durward).
Die in Deutschland vergeblich erstrebten Einrichtungen
des stehenden Heeres und der beständigen Steuer (taille) hat
Frankreich seit Karl VII. (ca. 1450).
In England: Die seit 1066 herrschenden Normannen
bringen nach England das Lehnswesen, aber bereits auf der
Grundlage der Geldwirtschaft und ohne Verlehnung
königlicher Hoheitsrechte (Münze und Gericht).
Die Bemühungen um politische Rechte führen Angel¬
sachsen und Normannen und ebenso Geistlichkeit, Adel und
Bürgertum zusammen und vereinigen die ganze
Nation im englischen Parlament.
Die Kämpfe der Häuser York und Lancaster führen zur
Schwächung des Adels und zur Stärkung der königlichen
Macht im Hause Tudor.
Wichtigste Daten:
1215. Die Magna charta libertatum, eine dem König
Johann abgerungene Bestätigung der Privilegien der Stände
mit einigen Grundrechten aller Engländer. [Steuerbewilli¬
gungsrecht des Adels und der Geistlichkeit, Sicherung
aller Freien vor Strafe ohne gerichtliches Urteil.]
1265. In das Parlament treten zu den Prälaten und
Baronen auch Vertreter der Grafschaften und Städte.
Um 1340. Das Parlament teilt sich in Oberhaus und
Unterhaus (house of Lords und house of Commons).
1485—1509 Heinrich VII. Tudor eint die Kräfte der
Nation nach den Bürgerkriegen und sucht mit Zurückdrängung
des Parlaments den Absolutismus zu begründen.
In Spanien: Das Einheitsbewußtsein des Volkes