Full text: Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten

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Frage 167. 
organen für die Staatsfunktionen (Beamtentum), 
3 die Zusammenfassung der Staatsverwaltung in 
Zentralbehörden, 4- die allmähliche Ausdehnung 
der Staatszwecke. u u 
Zu 1 Die Steuer ist ursprünglich nur als Abgabe der 
Grundholden eine regelmäßige Abgabe für weitergehende Be¬ 
dürfnisse muß der Fürst von seinen Untertanen nach Bedarf 
neue Mittel fordern; er bleibt dafür lange an den guten 
Willen der Stände gebunden (Steuerbewilligungsrecht der 
Zu 2’ Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft statt der 
Naturalwirtschaft wird der Übergang aus dem Lehnsstaat in 
den Beamtenstaat möglich. Der Fürst überträgt öffentliche 
Dienste gegen festen Gehalt und auf Widerruf. 
Zu 3 Mit dem Wachstum des Territoriums und der 
Ausgestaltung der Verwaltung wird einerseits eine Zusammen¬ 
fassung derselben, anderseits eine Teilung der Zentralverwa - 
tung am Sitze des Hofes nötig. So entsteht der Hofrat und 
aus ihm Abteilungen für Finanzverwaltung (Hofkammer) 
Heerwesen (Hofkriegsrat), Auswärtiges (geheimer Kat), Kirche 
Geistlicher Rat). Vgl. die modernen Ministerien. 
Zu 4. Der Staatszweck ist ursprünglich nur Rechtsschutz 
und Verteidigung nach außen. Erst allmählich treten tur- 
zwecke (Schulen, Universitäten, Landesmelioration, Wohl¬ 
fahrtseinrichtungen) hinzu. 
c\ Gefördert wird die Ausbildung des Territoriums zum 
modernen Staat durch die Einführung des Söldnerwesens 
(vgl. Frage 167), die Erwerbung der Kirchenhoheit, die Ke 
zeption des römischen Rechts (vgl. Frage 105 b). 
i6y. a) Welche Veränderungen im Heerwesen treten im 
Mittelalter ein? . 
b) In welchen Schlachten werden sie besonders 
sichtbar? . 
c) Inwiefern zeigfsich auch hier der Zusammenhang 
zwischen Staatsverfassung und Wehrverfas sung. 
a) Die zwei wichtigsten Veränderungen im Kriegswesen 
im Mittelalter sind I. der Übergang von der H e er ban n- 
Verfassung der Urzeit zur ritterlichen Heeres 
Verfassung und 2. die Ersetzung dieser ritterlichen 
Heeresverfassung durch dieSöldnerheerv erf^su n g. 
Bei der ersten Veränderung tritt an die Stelle des
	        
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