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Frage 167.
organen für die Staatsfunktionen (Beamtentum),
3 die Zusammenfassung der Staatsverwaltung in
Zentralbehörden, 4- die allmähliche Ausdehnung
der Staatszwecke. u u
Zu 1 Die Steuer ist ursprünglich nur als Abgabe der
Grundholden eine regelmäßige Abgabe für weitergehende Be¬
dürfnisse muß der Fürst von seinen Untertanen nach Bedarf
neue Mittel fordern; er bleibt dafür lange an den guten
Willen der Stände gebunden (Steuerbewilligungsrecht der
Zu 2’ Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft statt der
Naturalwirtschaft wird der Übergang aus dem Lehnsstaat in
den Beamtenstaat möglich. Der Fürst überträgt öffentliche
Dienste gegen festen Gehalt und auf Widerruf.
Zu 3 Mit dem Wachstum des Territoriums und der
Ausgestaltung der Verwaltung wird einerseits eine Zusammen¬
fassung derselben, anderseits eine Teilung der Zentralverwa -
tung am Sitze des Hofes nötig. So entsteht der Hofrat und
aus ihm Abteilungen für Finanzverwaltung (Hofkammer)
Heerwesen (Hofkriegsrat), Auswärtiges (geheimer Kat), Kirche
Geistlicher Rat). Vgl. die modernen Ministerien.
Zu 4. Der Staatszweck ist ursprünglich nur Rechtsschutz
und Verteidigung nach außen. Erst allmählich treten tur-
zwecke (Schulen, Universitäten, Landesmelioration, Wohl¬
fahrtseinrichtungen) hinzu.
c\ Gefördert wird die Ausbildung des Territoriums zum
modernen Staat durch die Einführung des Söldnerwesens
(vgl. Frage 167), die Erwerbung der Kirchenhoheit, die Ke
zeption des römischen Rechts (vgl. Frage 105 b).
i6y. a) Welche Veränderungen im Heerwesen treten im
Mittelalter ein? .
b) In welchen Schlachten werden sie besonders
sichtbar? .
c) Inwiefern zeigfsich auch hier der Zusammenhang
zwischen Staatsverfassung und Wehrverfas sung.
a) Die zwei wichtigsten Veränderungen im Kriegswesen
im Mittelalter sind I. der Übergang von der H e er ban n-
Verfassung der Urzeit zur ritterlichen Heeres
Verfassung und 2. die Ersetzung dieser ritterlichen
Heeresverfassung durch dieSöldnerheerv erf^su n g.
Bei der ersten Veränderung tritt an die Stelle des