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gewaltsame Maßregel war durch die Notlage geboten und traf wesentlich
die Reichen, die ihr Vermögen zum großen Teile mit Unrecht erworben
hatten. I Die Tilgung der Pfandschulden rettete den Bauernstand;
daher feierte er mit Dankopfern die „Lastenabschüttelung".^) — In den
Geldverkehr griff jedoch Solon nicht ein, überließ auch die Höhe des
Zinsfußes dem Ermessen des Darleihers.
Von großer Bedeutung wurde auch die Neuordnung der Maße und
Gewichte und die Änderung des Münzfußes.- Bisher galt die ägine-
tische Währung, die in den Athen verfeindeten Staaten Agina und Megara
im Gebrauch war; an seine Stelle trat die leichtere enböische.^) ! Damit
bahnte Solon einen engeren Anschluß an die Handelsgebiete der Chalcidier
und Korinther an, wodurch die Beziehungen Athens zu Thracien. Sicilien
und Italien sich enger gestalteten.
Die politische Gesetzgebung. An die sozialen Reformen Ichlossen stet)
politische. Die Bevölkerung Attikas zerfiel in drei Klassen: Bürger, Schutz-
verwandte (Metöken), die des Handels wegen aus anderen Staaten zugewandert
waren, und Sklaven. Alle Bürger ohne Unterschied erhielten politische
Rechte, doch stufte Solon sie nach den Pflichten, die sie dem Staate zu
leisten hatten, ab. ,
Zu dem Zwecke teilte er die ganze Bevölkerung m vier Massen ein.
Zur ersten Klasse gehörten diejenigen, die mindestens 500 Scheffel Getreide
oder ein entsprechendes Maß von Öl oder Wein ernteten3), zur zweiten die
Ritters, die 300—500, zur dritten die Bauern5), die 200—300 Scheffel
ernteten', zur vierten die kleinen Besitzer und Tagelöhner (Theten)6), bte
weniger gewannen. m,„,,
Nach diesen vier Klassen waren die Militär- und Steuer-Psllchten an
den Staat geregelt. Die beiden ersten Klassen dienten im Kriege als Reiter,
die dritte als Schwerbewaffnete (Hopliten), die vierte als Leichtbewaffnete
oder als Ruderer auf der Flotte. Dementsprechend wurden die Reichen zu
„öffentlichen Leistungen"'), z. B. Ausstattung von Chören und Festen, Aus-
rüstung der Kriegsschiffe, herangezogen.
Auch eine Einkommensteuer^), die allerdings nur m Zeiten der Jcot
eingefordert wurde, erfolgte in dieser Abstufung; die vierte Klasse war von
ihr befreit. . r *, ..
Die Rechte der Bürger wurden den Leistungen entsprechend bemeffen.
-> aäs"S=nt (=4700 sw.) h-U- 60 Mm-N, 1 Mw- (=78 M,> 100 Drachmen,
1 Drachme (= 78 <ßf.) 6 Obolen. 100 neue Drachmen waren im Werte gleich 73 alten.
3) nevrccxooio/jsöi.fj.voL = Fünfhnndertscheffler.
4) LTlltHq.
6) tpvylxcu — die mit einem &vyog (Gespann) ihren Acker bestellen.
6) 9-fjveg.
7) XrjizovQyiai.
8) eiocpoQa.