haben sie wohl in 86 Centurien das Übergewicht; der
patrizische Vorsitzende kann einen Kandidaten ablehnen
(durch Abweisung der Stimmen oder Verweigerung der Renuu-
tiation). Auctoritas (Genehmigung) patrum (s. u.) ist für
die Beschlüsse der Centuriatkomitien und später der con-
cilia plebis nötig. Vorrechte der Patrizier sind ferner:
1. Die thatsächliche Nutznießung des ager publicus.
2. Alleiniger Zutritt zu den Ämtern, auch den
Priesterämtern, damit das Vorrecht der Auspizien
(vitiumbet einer Wahl! nützlicher Vorwand z. B. Liv. IV, 7).
3. Die (mündliche) Tradition des geistlichen und bür¬
gerlichen Rechts (Geheimlehre im Besitz der Patrizier).
Daher Patrizier mit Recht populus genannt(vgl.S.12).
Allerdings erfolgt zur Beruhigung der plebs: Ein¬
führung oder Wiederherstellung der patrizisch - plebejischen
Centuriatverfassuug. Die Centuriatkomitien üben aber ihre Centuriat-
Rechte nur mit großen Beschränkungen (vergl. o. S. 12 und n. betfa"un9,
S. 15). Erst von dem Augenblick an, wo die Plebs sich orga¬
nisiert unter Führung der Tribunen (s. u. S. 19), kann von ihr
in den Centuriatkomitien irgend etwas durchgesetzt werden. (Bleibt
die plebs ganz ohne Anteil am ager publicus?)
An der Spitze des Staates: zwei prsetores oder consules, An der Spitze
ursprünglich allmonatlich alternierend, immer nur einer res* (consu-
amtierend.^) Zwölf lictores folgen dem betreffenden, dem l68)-
je anderen nur einer. Sie haben die bürgerliche Exekutive
und den Oberbefehl im Kriege und Richter- und Straf-
gewalt (frühere Befugnisse der Könige). Der eine Konsul konnte
gegen den andern angerufen werden und intercedere. Sie
wurden alljährlich gewählt in Centuriatkomitien und
mußten dann das imperium einholen bei den Kurien (lex
euriata de imperio). Sie konnten am Ende des Jahres
zur Verantwortung gezogen werden. NB. Unterschied
von Gesetz (lex) und Verordnung (edictum). Nur letztere
kann der Konsul erlassen (für die Dauer seines Amtsjahres, bezw.
bis zu einem Gegenedikt des anderen).
Rex sacrificulus oder sacrorum (für den König) Rex sacri-
stand selbst dem pontifex maximus an Rang voran, ficulus-
dienstlich unter ihm. Er dars nie ein bürgerliches Amt
daneben führen, nie vor der Volksversammlung erschei¬
nen. Er wurde gewählt auf Lebenszeit, wahrscheinlich vom
pontifex (cfr. uq/ojv ßaoilevg in Athen).
Diktatur2) (= Königtum auf Zeit [sechs Monates), ohne Diktaturzen-
lesKömgtum.
x) Cic. de rep. II, 31. 55. Val. Maxim.
2) Dionys V, 70—71. Festus.