Full text: Römische Geschichte (Teil 2)

haben sie wohl in 86 Centurien das Übergewicht; der 
patrizische Vorsitzende kann einen Kandidaten ablehnen 
(durch Abweisung der Stimmen oder Verweigerung der Renuu- 
tiation). Auctoritas (Genehmigung) patrum (s. u.) ist für 
die Beschlüsse der Centuriatkomitien und später der con- 
cilia plebis nötig. Vorrechte der Patrizier sind ferner: 
1. Die thatsächliche Nutznießung des ager publicus. 
2. Alleiniger Zutritt zu den Ämtern, auch den 
Priesterämtern, damit das Vorrecht der Auspizien 
(vitiumbet einer Wahl! nützlicher Vorwand z. B. Liv. IV, 7). 
3. Die (mündliche) Tradition des geistlichen und bür¬ 
gerlichen Rechts (Geheimlehre im Besitz der Patrizier). 
Daher Patrizier mit Recht populus genannt(vgl.S.12). 
Allerdings erfolgt zur Beruhigung der plebs: Ein¬ 
führung oder Wiederherstellung der patrizisch - plebejischen 
Centuriatverfassuug. Die Centuriatkomitien üben aber ihre Centuriat- 
Rechte nur mit großen Beschränkungen (vergl. o. S. 12 und n. betfa"un9, 
S. 15). Erst von dem Augenblick an, wo die Plebs sich orga¬ 
nisiert unter Führung der Tribunen (s. u. S. 19), kann von ihr 
in den Centuriatkomitien irgend etwas durchgesetzt werden. (Bleibt 
die plebs ganz ohne Anteil am ager publicus?) 
An der Spitze des Staates: zwei prsetores oder consules, An der Spitze 
ursprünglich allmonatlich alternierend, immer nur einer res* (consu- 
amtierend.^) Zwölf lictores folgen dem betreffenden, dem l68)- 
je anderen nur einer. Sie haben die bürgerliche Exekutive 
und den Oberbefehl im Kriege und Richter- und Straf- 
gewalt (frühere Befugnisse der Könige). Der eine Konsul konnte 
gegen den andern angerufen werden und intercedere. Sie 
wurden alljährlich gewählt in Centuriatkomitien und 
mußten dann das imperium einholen bei den Kurien (lex 
euriata de imperio). Sie konnten am Ende des Jahres 
zur Verantwortung gezogen werden. NB. Unterschied 
von Gesetz (lex) und Verordnung (edictum). Nur letztere 
kann der Konsul erlassen (für die Dauer seines Amtsjahres, bezw. 
bis zu einem Gegenedikt des anderen). 
Rex sacrificulus oder sacrorum (für den König) Rex sacri- 
stand selbst dem pontifex maximus an Rang voran, ficulus- 
dienstlich unter ihm. Er dars nie ein bürgerliches Amt 
daneben führen, nie vor der Volksversammlung erschei¬ 
nen. Er wurde gewählt auf Lebenszeit, wahrscheinlich vom 
pontifex (cfr. uq/ojv ßaoilevg in Athen). 
Diktatur2) (= Königtum auf Zeit [sechs Monates), ohne Diktaturzen- 
lesKömgtum. 
x) Cic. de rep. II, 31. 55. Val. Maxim. 
2) Dionys V, 70—71. Festus.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.