Full text: Die neuere Zeit (Bd. 3)

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Budgets für 1863 wurden von der Mehrheit des Abgeordneten¬ 
hauses verworfen. Es folgte eine Vertagung und dann die Auf¬ 
lösung des Hauses (Septbr. 1863), aber nach mehrjährigem 
Streite behielt doch die Regierung durch die Festigkeit des 
Ministerpräsidenten von Bismarck-Schön hausen und die 
glücklichen Erfolge der preussischen Waffen in den Kriegen gegen 
Dänemark nnd Oesterreich die Oberhand. Während in Preussen 
die Gemüther durch den Verfassungsstreit verstimmt waren, be¬ 
mühte sich Oesterreich durch den Vorschlag einer Bundesreform 
sein gesunkenes Ansehn in den deutschen Angelegenheiten 
wiederherzustellen. Allerdings wurde im ganzen deutschen 
Volke das Bedürfniss einer kräftigen Centralgewalt lebhaft 
gefühlt; aber in Norddeutschland war besonders durch den 
1859 von mehreren Patrioten gegründeten Nationalverein die 
Ansicht verbreitet, dass diese Gewalt an Preussen übertragen 
werden müsse. Die Bundesreform, welche Oesterreich jetzt 
vorschlug, verlangte, dass an der Spitze des Bundes ein Direc- 
torium der fünf mächtigsten deutschen Fürsten unter dem Vor¬ 
sitz des österreichischen Kaisers stehen sollte. Als der Kaiser 
Franz Joseph zur Berathung dieses Vorschlags eineu Fürstentag 
nach Frankfurt ausschrieb (16. Aug. 1863),lehnte Preussen 
die Betheiligung ab und verlangte Gleichstellung mit Oester¬ 
reich und eine aus unmittelbaren Volks wählen hervorgehende 
Bundesvertretung. Ehe noch der Streit über die Bundesfrage 
zum Austrage kam, brachte der dänische Krieg die beiden 
Grossmächte in nähere Berührung. 
2. Der dänische Krieg. Der König Friedrich VII. 
von Dänemark war (15. November 1863) gestorben, und 
der durch das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 zum 
Thronfolger bestimmte Prinz Christian von der Glücksburger 
Linie bestieg als Christian IX. den Thron. Dieser unter¬ 
zeichnete, von der eiderdänischen Partei in Kopenhagen ge¬ 
drängt, eine neue für Dänemark mit Ausschluss von Holstein 
und Lauenburg gegebene Verfassung. Zugleich aber machte 
der Prinz Friedrich von Augustenburg sein Erbrecht auf Schles¬ 
wig-Holstein geltend. Während dieser von den Herzogtümern 
und von den meisten deutschen Regierungen anerkannt wurde, 
erklärten Oesterreich und Preussen, dass sie ihrerseits an dem
	        
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