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Das Zeitalter des Emporkommens Preußens. 1648 — 1786.
Kräfte des Landes wieder zu beleben und zu entwickeln. Durch außer¬
ordentliche Schenkungen, die den Betrag von 20 Mill. Talern erreichten,
suchte er zunächst der Not zu steuern, den Provinzen die Zahlung der im
Kriege aufgenommenen Schulden zu erleichtern, die Landwirte, die kein
Saatkorn, kein Zugvieh hatten und deren Häuser in Trümmern lagen, zu
unterstützen. Für die Hebung der Landeswohlfahrt hat der König, der
sich selbst einen roi des gueux nannte, auch ferner bis zu seinem Tode
beträchtliche Summen, durchschnittlich jährlich 2 Millionen Taler auf¬
gewendet.
schast'und Der Landwirtschaft hatte der König von seiner Thronbesteigung
'"«tTotion.10*Qn seine Fürsorge zugewendet. Den Anbau der Kartoffel setzte er teilweise
mit Zwangsmaßregeln durch. Getreide pflegte er, wenn die Ernte gut
ausfiel, anzukaufen und in Magazinen aufzuspeichern; in schlechten
Erntejahren verkaufte er es dann zu mäßigen Preisep. Dem Beispiel
seines Vaters folgend, ließ er Moräste austrocknen, besonders die Brüche
an Oder und Warthe, legte in den großen Waldungen Pommerns Dörfer
an und zog int ganzen etwa 300 000 Kolonisten ins Land, besonders
Pfälzer, Schwaben und evangelische Österreicher. Als dann bei der ersten
Teilung Polens Westpreußen und der Netzedistrikt erworben wurden,
begann auch für diese unter polnischer Herrschaft völlig verkommenen
Landschaften eine Periode der Kolonisation, der Germanisierung und der
wirtschaftlichen Hebung.
Die Monarchie Friedrichs war ein ständisch organisierter Staat.
Jedem Stande waren bestimmte Leistungen zugewiesen und bestimmte
Schranken gesetzt, innerhalb deren ihm der wirtschaftliche Beistand der
Bauernstand.Regierung sicher war. So war der König bestrebt, den Bauernstand,
dem neben den Pflichten seines Berufs die Aufgabe oblag, dem Staate
Soldaten zu stellen, gegen Übergriffe der Gutsbesitzer zu verteidigen. Wie
sein Vater verbot er das „Bauernlegen", das in derselben Zeit in den
Nachbarländern Mecklenburg und Schwedisch-Pommern in ausgedehntem
Maße betrieben wurde. Wenn er freilich anordnete, daß in Pommern
„absolut und ohne das geringste Räsonnieren alle Leibeigenschaften von
Stund an gänzlich abgeschafft" würden, so erwies sich dies noch als un¬
durchführbar.
Adel. In gleicher Weise widmete er sich andrerseits der Fürsorge für seinen
Adel, in dem er immer die vornehmste Stütze seines Staatswesens sah,
„sintemal die Rasse davon so gut ist, daß sie aus alle Weise meritieret
konservieret zu werden". Er gestattete nur in Ausnahmefällen, daß ein
Bürgerlicher ein adliges Gut erwürbe; er griff adligen Besitzern in
Notfällen mit Darlehen unter die Arme; er behielt dem Adel, soweit