Full text: Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit (Teil 5)

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Das Zeitalter des Emporkommens Preußens. 1648 — 1786. 
Kräfte des Landes wieder zu beleben und zu entwickeln. Durch außer¬ 
ordentliche Schenkungen, die den Betrag von 20 Mill. Talern erreichten, 
suchte er zunächst der Not zu steuern, den Provinzen die Zahlung der im 
Kriege aufgenommenen Schulden zu erleichtern, die Landwirte, die kein 
Saatkorn, kein Zugvieh hatten und deren Häuser in Trümmern lagen, zu 
unterstützen. Für die Hebung der Landeswohlfahrt hat der König, der 
sich selbst einen roi des gueux nannte, auch ferner bis zu seinem Tode 
beträchtliche Summen, durchschnittlich jährlich 2 Millionen Taler auf¬ 
gewendet. 
schast'und Der Landwirtschaft hatte der König von seiner Thronbesteigung 
'"«tTotion.10*Qn seine Fürsorge zugewendet. Den Anbau der Kartoffel setzte er teilweise 
mit Zwangsmaßregeln durch. Getreide pflegte er, wenn die Ernte gut 
ausfiel, anzukaufen und in Magazinen aufzuspeichern; in schlechten 
Erntejahren verkaufte er es dann zu mäßigen Preisep. Dem Beispiel 
seines Vaters folgend, ließ er Moräste austrocknen, besonders die Brüche 
an Oder und Warthe, legte in den großen Waldungen Pommerns Dörfer 
an und zog int ganzen etwa 300 000 Kolonisten ins Land, besonders 
Pfälzer, Schwaben und evangelische Österreicher. Als dann bei der ersten 
Teilung Polens Westpreußen und der Netzedistrikt erworben wurden, 
begann auch für diese unter polnischer Herrschaft völlig verkommenen 
Landschaften eine Periode der Kolonisation, der Germanisierung und der 
wirtschaftlichen Hebung. 
Die Monarchie Friedrichs war ein ständisch organisierter Staat. 
Jedem Stande waren bestimmte Leistungen zugewiesen und bestimmte 
Schranken gesetzt, innerhalb deren ihm der wirtschaftliche Beistand der 
Bauernstand.Regierung sicher war. So war der König bestrebt, den Bauernstand, 
dem neben den Pflichten seines Berufs die Aufgabe oblag, dem Staate 
Soldaten zu stellen, gegen Übergriffe der Gutsbesitzer zu verteidigen. Wie 
sein Vater verbot er das „Bauernlegen", das in derselben Zeit in den 
Nachbarländern Mecklenburg und Schwedisch-Pommern in ausgedehntem 
Maße betrieben wurde. Wenn er freilich anordnete, daß in Pommern 
„absolut und ohne das geringste Räsonnieren alle Leibeigenschaften von 
Stund an gänzlich abgeschafft" würden, so erwies sich dies noch als un¬ 
durchführbar. 
Adel. In gleicher Weise widmete er sich andrerseits der Fürsorge für seinen 
Adel, in dem er immer die vornehmste Stütze seines Staatswesens sah, 
„sintemal die Rasse davon so gut ist, daß sie aus alle Weise meritieret 
konservieret zu werden". Er gestattete nur in Ausnahmefällen, daß ein 
Bürgerlicher ein adliges Gut erwürbe; er griff adligen Besitzern in 
Notfällen mit Darlehen unter die Arme; er behielt dem Adel, soweit
	        
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