Die konstituierende Versammlung. 1789—1791.
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der Nationalgarde, die Pfarrer durch das Volk auf verhältnismäßig kurze
Zeit gewählt werden sollten. Hierdurch wurde erstens frer Einfluß der
Zentralgewalt in hohem Maße geschwächt und die Einheit desStaates
gefährdet; ferner wurden die Gemeindebeamten,Departementsbeamten,
Richter abhängig von der Menge ihrer Wähler, von denen sie wieder¬
gewählt zu werden wünschten; da sich endlich der arbeitende, ruhebedürftige
Teil der Bürger von den zahllosen Pflichten und Aufregungen des öffent¬
lichen Lebens mehr und mehr zurückzog, so gerieten die Wahlen und der
politische Einfluß immer mehr in die Hand einer radikalen, selbstsüchtigen
Partei, der Jakobiner, so benannt nach dem Pariser Jakobinerkloster,
wo der Pariser Klub seine Sitzungen hielt.
Neben die Vernichtung des^bMutismuLtrat als zweite Aufgabe die Vernutung
Beseitigung der ständischen M1vil^g.ien. Die gutsherrlichen Rechte, Privilegien,
die Zehnten, die Steuerbefreiungen und sonstigen Vorrechte waren bereits
am 4. August beseitigt und dadurch Arbeit und Eigentum von den Fesseln
der feudalen, ständisch gegliederten Staatsordnung mit einem Schlage
befreit worden. Man ging weiter und schaffte Adel, Titel und Wappen ab.
Daß man auch die kirchliche Verfassung umgestaltete, hatte zunächst finan¬
zielle Gründe.
Denn während der Beratungen über eine ideale Verfassung war das ^Üng?es
Defizit und die Zerrüttung der Finanzen in ungeheurem Maße ge- Kirchengutes,
stiegen. In dieses Not half man sich dadurFUß man die Besoldung der
Geistlichkeit auf die Staatskasse übernahm, das reiche Kirchengut aber
für Eigentum der Nation erklärte und Staatsschuldscheine (Assignaten)
ausgab, denen es als Deckung dienen sollte. Als später die Kirchengüter
nicht ausreichten, konfiszierte man auch die Güter der Emigranten. Die
Wirkung dieser Maßregeln war außerordentlich. Da jene bisher in festen
Händen befindlichen Güter allmählich verkauft und verschleudert wurden,
so trat eine gewaltige Umwälzung des Grundbesitzes ein. Die
Staatsfinanzen aber wurden nicht gebessert; im Gegenteil wurden die
Assignaten durch ihre massenhafte Ausgabe mehr und mehr entwertet und
dadurch zugleich weitere Kreise der Bevölkerung wirtschaftlich zu¬
grunde gerichtet. Endlich aber entfremdete dieser Eingriff in die
kirchliche Verfassung einen großen Teil der Bevölkerung den Gedanken der
Revolution. Das Landvolk hing denjenigen Priestern an, welche den ver¬
langten Eid auf die Verfassung nicht leisteten und deshalb abgesetzt wurden;
so bereitete sich der reUjüiiie Bürgerkrieg vor.
§ 67. Das Ende der konstituierenden Versammlung. So hatte die Ergebnisse.
Nationalversammlung, indem sie bei ihrer Neuschaffung des Staats vom
Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. V. Teil. 16. Aufl. 6