Full text: Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit (Teil 5)

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Das Zeitalter des Emporkommens Preußens. 1648 —1786. 
Verwaltung. 
Finanzen. 
Absolute 
Regierung. 
anderer Verbesserungen auf die höchstmögliche Stufe technischer 
Durchbildung erhoben. Es erhielt sodann ein geschlossenes, oft 
wenig gebildetes, aber diensttüchtiges, ehrenhaftes, unbedingt königs¬ 
treues Offizierkorps, das mit wenigen Ausnahmen dem preußi¬ 
schen Adel entstammte, und um dessen Erziehung der König selbst 
die größten Verdienste hatte. Das Heer hatte bisher zumeist aus 
geworbenen Leuten bestanden, die zum großen Teil Ausländer 
waren; Friedrich Wilhelm hat den wesentlichen Schritt gethan, daß 
er die jungen Leute unter seinen Landeskindern für „schuldig und 
verpflichtet ihm mit Blut und Gut zu dienen" erklärte. Er ge¬ 
stattete den Regimentern junge Leute zu „enrollieren", d. h. für 
das Regiment in Pflicht zu nehmen, und wies zu diesem Zwecke 
jedem Regiment einen Rekrutierungs-Kanton zu. Die Heeres¬ 
pflicht lastete allein auf den niederen Klassen, vornehmlich auf dem 
Bauernstande; ihr Druck wurde dadurch verringert, daß ein großer 
Teil der Soldaten jährlich auf längere Zeit beurlaubt wurde. 
Was die Verwaltung betrifft, so hat er selbst die Instruktion 
entworfen, durch welche in Preußen eine einheitliche Verwaltung der 
Staatseinkünfte und eine höchste Centralbehörde für alle inneren 
Angelegenheiten, das Generaldirektorium, geschaffen worden ist. 
Dessen Präsident war er selbst; die Organisation war kollegialisch; 
es zerfiel in Departements, die von je einem Minister geleitet wurden. 
Dem Generaldirektorium unterstanden die Kriegs- und Domänen¬ 
kammern, welche die Verwaltung der einzelnen Landesteile leiteten. 
Art der Spitze der Kreise standen Landräte. Für die Prüfung 
sämtlicher Belege über Einnahmen und Ausgaben wurde die Ober- 
rechenkammer geschaffen. 
Die Finanzen des Staates wurden durch die sorgsamste Ver¬ 
waltung und größte Sparsamkeit auf einen hohen Stand gebracht. 
Von den sieben Millionen Thalern, die damals etwa in die Cen¬ 
tralkasse flössen, entstammte ungefähr die Hälfte den Domänen, 
die vom Könige durch Ankäufe stetig vermehrt wurden, die andere 
Hälfte aus der auf dem Lande erhobenen Kontribution und der 
städtischen Accise. Etwa eine Million Thaler wurde für die Ver¬ 
waltung und den Hof gebraucht, eine Million diente zu außerordent¬ 
lichen Ausgaben oder floß in den Staatsschatz, der sich bei dem Tode 
des Königs auf zehn Millionen Thaler belief; die anderen fünf 
wurden für das Heer verwandt. 
Während Friedrich Wilhelm so durch sein eigenes Vorbild, 
durch unermüdliche Aufsicht und Erziehung zu eiserner, selbstloser 
Pflichterfüllung der Begründer des preußischen Beamtentums ge¬ 
worden ist, vollendete er zugleich den königlichen Absolutismus. 
Die Stände mußten jetzt immer „Dero Ordres parieren"; ihnen
	        
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