Friedrich Wilhelm I. 1713—1740.
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gegenüber „stabilierte" der König „die souverainete wie einen rocher
von Bronse", wie er sich gegen die ostpreußischen Stände vernehmen
ließ. Auch die Städte, deren Magistrate die ihnen zustehende Selbst¬
verwaltung vielfach in der eigensüchtigsten Weise ausnutzten, wurden
einer scharfen staatlichen Aufsicht unterstellt. Für Selbstverwaltung
war unter diesem Regiments kein Raum.
Auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht trat Friedrich Volkswtrl-
Wilhelm I. in die Fußstapfen des großen Kurfürsten. Der Land- ^aft'
wirtschaft wandte er die größte Sorgfalt zu. Die Domänen wurden Landwirt-
Musterwirtschaften; er ließ die Havelbrüche austrocknen, beförderte
den Anbau von Kulturpflanzen und traf Maßregeln zur Hebung
der Rindvieh-, Schaf- und Pferdezucht. Besondere Sorge wandte
er auf das „Retablissement" von Ostpreußen und Litauen, wo die
Pest furchtbar gewütet hatte; her siedelte er auch über 20000 luthe¬
rische Salzburger an, die von dem Erzbischof Firmian ihres Glaubens
wegen vertrieben worden waren. Er plante bereits auf seinen oft-
preußischen Domänen „die Leibeigenschaft von den Bauern abzu¬
schaffen", ein Gedanke, dessen Ausführung damals freilich an den
Verhältnissen scheiterte. Wie er auf stetige Vermehrung der Be¬
völkerung bedacht war, Handwerker jeder Art unter mancherlei Be¬
günstigungen in sein Land rief, Auswanderung dagegen als Desertion
auf das strengste verbot, so war er andrerseits bemüht das Geld
im Lande zu behalten; Waren, die in Preußen erzeugt werden Gewerbe,
konnten, sollten nicht aus dem Auslande bezogen werden. So schloß
er denn zum Schutze des einheimischen Gewerbes eine Reihe fremder
Fabrikate aus, andere belegte er mit hohen Einfuhrzöllen. Zum
Besten der märkischen Tuchindustrie verbot er die Ausfuhr von Wolle,
ebenso das Tragen ausländischer Kleiderstoffe. Den Binnenhandel,
z. B. auf Elbe und Oder, beförderte er, während er die Kolonie
Groß-Friedrichsburg verkaufte.
Höhere Bildung blieb ihm ebenso fremd wie der Gedanke
der Freiheit der Wissenschaft; den hallischen Philosophen Wolff wies
er aus Preußen aus, weil seine Lehre staats gefährlich sei. Dagegen
erkannte er den Nutzen des elementaren Unterrichts: er hat die
Schulpflicht für die Kinder vom sechsten bis zum zwölften Jahre Allgemeine
eingeführt und eine Menge von Volksschulen auf dem Lande ge- Schulpflicht,
gründet.
Am 31. Mai 1740 starb der König, der schon seit Jahren
an der Gicht gelitten hatte, zu Potsdam.