Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

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Geschichte der Griechen. 
Der Staat der Athener. 
§ 18. Geschichte Athens vor Solon. In Attika herrschten anfangs 
Monarchie. Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach 
«delkherr-dem Tode des Kodrus übernahm der Adel die Herrschaft, d.h. die großen 
Grundbesitzer, die zu Roß ins Feld zogen und ein ritterliches Leben führten 
und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der 
Archonten Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit 
dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in 
jedem Jahre neu gewählt wurden und unter welche die richterlichen, priester- 
lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden. 
Ver- Es mar damals eine schwere Zeit für das Volk von Athen. Viele der 
armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen 
entleihen müssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in 
Bedrängnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht be¬ 
zahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die 
Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst 
mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, daß viele athenische 
Bauern völlig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere 
Gerichtliche Mißstände kamen hinzu. Zunächst waren die Gesetze noch nicht auf- 
pouiiiche geschrieben, wie man ja damals überhaupt die Schrift noch wenig anwandte, 
sondern sie wurden mündlich überliefert; den adligen Richtern aber warf man 
vor, daß sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprächen. 
Endlich empfand die Bevölkerung es schwer, daß nur die Adligen politische 
Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch 
Bürger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung. 
Drakon. Da entschloß sich der Adel zunächst die Gesetze aufschreiben zu lasten und 
beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die 
drakonischen Gesetze waren von außerordentlicher Härte; die Erbitterung 
des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn für das Jahr 594 
Solon zum Archon gewählt, mit dem Aufträge, dem Staat neue Gesetze zu 
geben. 
eolon. § 19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von 
altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war 
beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gütigen Gesinnung allgemein 
beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Er¬ 
fahrungen gesammelt; er hatte über die Pflichten, die der Mensch gegen Gott 
und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher
	        
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