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daß sie nicht nur Legenden und Schauspiele darin verfaßte, sondern
auch eine Geschichte des Klosters zu Gandersheim und Ottos I.
In den Frauenstiftern des sächsischen Kaiserhauses wurden auch
vornehme Knaben, die zum geistlichen Stande bestimmt waren,
erzogen. Herford und Quedlinburg zeichneten sich im 10.Jahr¬
hundert auch nach dieser Seite aus.
2. Die fränkischen oder Mischen Kaiser.
Lonrad II. (1024—1039).
§ 65. Wahl und Königsrilt.
An der Wahl des neuen Königs, die in der Rheinebene bei
Oppenheim stattfand, beteiligten sich zum erstenmal alle deutschen
Stämme. Als Bewerber traten Konrad der Ältere und
Konrad der Jüngere auf, welche beide Urenkel Konrads des
Roten waren. Der Erzbischof von Mainz erklärte sich für Kon-
rad den Älteren aus dem Worms- und Speiergau. Nach ihm
gaben die übrigen geistlichen Würdenträger, dann der Laien¬
adel und die anwesenden Freien ihre Stimmen in demselben
Sinne ab. So stand zum erstenmal die hohe Geistlichkeit
unbestritten an der Spitze der Nation. Konrad trat zuerst
eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall
die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom
zum Kaiser gekrönt.
§ 06. Die Erwerbung Burgunds und die Ächtung
des Herzogs Ernst von Schwaben.
Konrads Vorgänger, Kaiser Heinrich II., hatte mit dem
König Rudolf von Burgund einen Vertrag geschlossen, daß
ihm nach Rudolfs Tode das Königreich Burgund, zu dem da¬
mals auch die Schweiz gehörte, zufallen sollte. Konrad glaubte
als Nachfolger Heinrichs das gleiche Recht auf Burgund zu
haben. Hierdurch geriet er aber in Streit mit seinem Stiefsohn,
dem Herzog Ernst von Schwaben, der als Sohn einer Nichte
des letzten Burgunderkönigs Ansprüche aus die Erbschaft zu haben
meinte. Im Kampfe besiegt, unterwarf sich Ernst und wurde
auf die Festung Giebichenstein bei Halle gebracht, auf Fürbitte
seiner Mutter Gisela aber nach zwei Jahren aus der Haft ent¬
lassen. Der König war sogar bereit, ihm Schwaben unter der
Bedingung zurückzugeben, daß er seinen treuesten Freund Werner
von Kiburg bekriegen helfe. Dazu verstand sich jedoch Ernst
nicht; er wurde deshalb in die Acht, d. h. für friede- und rechtlos