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Alte Geschichte.
tragen. Der alte Stadtverweser der Könige (praefectus urbi) wurde
bald bedeutender, als die an die Republik erinnernden Beamten. Das
Oberpontisicat und die Mitgliedschaft in den drei andern höchsten geist¬
lichen Collegien verknüpfte Cäsar ebenfalls mit der Person des Regen¬
ten; in den drei höchsten geistlichen Collegien wnrde je eine, in dem vier¬
ten, der epulones, drei neue Stellen geschaffen. Die Rechtspflege für Cri-
minal- und Civilfachen blieb im Wesentlichen unverändert. Die ersten wur
den von den für die einzelnen Verbrechen eingerichteten Geschworenencom¬
missionen, die Civilfachen theils vor dem Erbschafts- oder sogenannten Hnn-
dertmännergericht, theils vor den einzelnen Geschworenen erledigt. Nur
wurden bei den Geschworenencommissionen die tribuni aerarii der lex
Aurelia von 70 beseitigt und ein Geschworenencensns von mindestens
400000 Sesterzien (28000 Thaler) festgestellt, indem nur Senatoren und
Ritter die Geschworenen bildeten. Kraft seiner tribnnicischen Gewalt konnte
aber auch der Imperator (bestimmt erst seit August) gegen jedes Urtheil
einschreiten und die Sache zur kaiserlichen Entscheidung bringen, also den
Anfang zum Appellationsgericht legen. Bei dem Heere wurde das
Fnßvolk aus den niederen römischen Bürgern, die Reiterei und die leichte
Infanterie aus den Unterthanen genommen, Cäsar brachte aber schon
gemiethete Ausländer, namentlich Deutsche, in die Reiterei. Außerdem
setzte er Legionsadjndanten mit prätorischer Gewalt (legati legationis
pro praetore), einen für jede Legion, ein. Sie standen den tribuni
militum vor und wurden nicht vom Statthalter der Provinz, sondern
vom Imperator ernannt. Außerdem kam noch die Ernennung sowohl
der Kriegstribunen, als auch der Centurionen, so weit sie bisher dem
Statthalter zustanden, an den Imperator. Die Bevorzugung der Prä¬
torianer findet sich bei Cäsar noch nicht.
Die direkten Abgaben waren entweder, wie die afrikanischen und
sardinischen Korn- und Oelliefernngen, unmittelbar an den Staat ab¬
zuführende Naturalleistungen, oder wurden, wie die kleinasiatischen Ge¬
fälle, in feste Geldabgaben verwandelt, das für die Ritter so einträg¬
liche Verpachtungssystem fiel hier also wenigstens fort. Die Kornaus¬
theilungen wurden auf 150000 arme Bürger Roms beschränkt (es wa¬
ren ihrer früher 320000 gewesen) und zugleich eine jährliche Revision
der Liste angeordnet, um die durch Austritt oder Tod leer gewordenen
Plätze mit den bedürftigsten unter den Bewerbern wieder zu besetzen.
Die Kornspenden, sowie die von Cäsar neu eingeführte Oellieferung für
die hauptstädtischen Bäder, wurden von den Naturalabgaben von Sardi¬
nien und namentlich von Afrika bestritten. Die in der letzten Zeit
der Anarchie abgeschafften italischen Hafenzölle wurden wieder her-