Full text: Alte Geschichte (Erster Theil)

192 
Alte Geschichte. 
tragen. Der alte Stadtverweser der Könige (praefectus urbi) wurde 
bald bedeutender, als die an die Republik erinnernden Beamten. Das 
Oberpontisicat und die Mitgliedschaft in den drei andern höchsten geist¬ 
lichen Collegien verknüpfte Cäsar ebenfalls mit der Person des Regen¬ 
ten; in den drei höchsten geistlichen Collegien wnrde je eine, in dem vier¬ 
ten, der epulones, drei neue Stellen geschaffen. Die Rechtspflege für Cri- 
minal- und Civilfachen blieb im Wesentlichen unverändert. Die ersten wur 
den von den für die einzelnen Verbrechen eingerichteten Geschworenencom¬ 
missionen, die Civilfachen theils vor dem Erbschafts- oder sogenannten Hnn- 
dertmännergericht, theils vor den einzelnen Geschworenen erledigt. Nur 
wurden bei den Geschworenencommissionen die tribuni aerarii der lex 
Aurelia von 70 beseitigt und ein Geschworenencensns von mindestens 
400000 Sesterzien (28000 Thaler) festgestellt, indem nur Senatoren und 
Ritter die Geschworenen bildeten. Kraft seiner tribnnicischen Gewalt konnte 
aber auch der Imperator (bestimmt erst seit August) gegen jedes Urtheil 
einschreiten und die Sache zur kaiserlichen Entscheidung bringen, also den 
Anfang zum Appellationsgericht legen. Bei dem Heere wurde das 
Fnßvolk aus den niederen römischen Bürgern, die Reiterei und die leichte 
Infanterie aus den Unterthanen genommen, Cäsar brachte aber schon 
gemiethete Ausländer, namentlich Deutsche, in die Reiterei. Außerdem 
setzte er Legionsadjndanten mit prätorischer Gewalt (legati legationis 
pro praetore), einen für jede Legion, ein. Sie standen den tribuni 
militum vor und wurden nicht vom Statthalter der Provinz, sondern 
vom Imperator ernannt. Außerdem kam noch die Ernennung sowohl 
der Kriegstribunen, als auch der Centurionen, so weit sie bisher dem 
Statthalter zustanden, an den Imperator. Die Bevorzugung der Prä¬ 
torianer findet sich bei Cäsar noch nicht. 
Die direkten Abgaben waren entweder, wie die afrikanischen und 
sardinischen Korn- und Oelliefernngen, unmittelbar an den Staat ab¬ 
zuführende Naturalleistungen, oder wurden, wie die kleinasiatischen Ge¬ 
fälle, in feste Geldabgaben verwandelt, das für die Ritter so einträg¬ 
liche Verpachtungssystem fiel hier also wenigstens fort. Die Kornaus¬ 
theilungen wurden auf 150000 arme Bürger Roms beschränkt (es wa¬ 
ren ihrer früher 320000 gewesen) und zugleich eine jährliche Revision 
der Liste angeordnet, um die durch Austritt oder Tod leer gewordenen 
Plätze mit den bedürftigsten unter den Bewerbern wieder zu besetzen. 
Die Kornspenden, sowie die von Cäsar neu eingeführte Oellieferung für 
die hauptstädtischen Bäder, wurden von den Naturalabgaben von Sardi¬ 
nien und namentlich von Afrika bestritten. Die in der letzten Zeit 
der Anarchie abgeschafften italischen Hafenzölle wurden wieder her-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.