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einen Einfall der Wneter in ihr Gebiet geschreckt, Lösegeld nnd zogen
unbehelligt ab.
Das Vorhaben der Plebejer, ans dem zerstörten Rom nach
dem blühenden Veji ansznwandern, ward durch Kamillus ver¬
eitelt und diesem der Ehrentitel „zweiter Stifter der Stadt"
beigelegt. Der Retter des Kapitoliums, M. Manlius, von seiner
Wohnung auf der Burg „Kapit oli'nus" zugenannt, wurde wegen
der Unterstützung, die er den Wünschen und Forderungen der ver¬
armten Plebejer angedeihen ließ, des Hochverrats angeklagt und vom
tarpe'jischen Felsen hinabgestürzt (384).
§ 11. Aer Kampf der H»leöejer um die Licinischen Gesetze, 376—366.
Mm der Bedrückung ein Eude zu machen, welche die Plebejer
auch nach dein Tode des M. Manlius Kapitolinus von den Pa¬
triciern zu leiden hatten, verkündigten im Jahre 376 die Tribunen
K. Lic?nius Sto^lo und L. Se'xtius folgende drei Gesetzes¬
vorschläge: 1) sollte von den Schulden das, was an Zinsen bereits
bezahlt war, in Abzug gebracht und der Rest in gleichen Raten in
drei Jahren abgetragen werden; 2) sollte jeder römische Bürger
(auch der plebejische) Anteil am Gemeindeland (ager publicus)
haben, aber keiner mehr als 500 Morgen (jugera) Landes besitzen
dürfen; 3) sollte das Konsnlartribunat abgeschafft, das Konsulat selbst
den Plebejern eröffnet unb eine (stelle desselben immer mit einem
Plebejer besetzt werden.
Als die Patricier darauf nicht eingingen, weil sie die ganze
Summe ihrer Vorrechte bedroht sahen, fügten die genannten Tribunen
im Jahre 369 als vierten Vorschlag hinzu, daß die sibyllinischeu
Bücher zehn Männern, zur Hälfte aus Plebejern bestehend, anver¬
traut werden sollten. Die Patricier fügten sich diesen Vorschlägen
erst nach hartnäckigem Widerstände und behielten sich zwei neue
Magistrate vor, die Prätu'r zur Rechtspflege, deren nur ihr Stand
kundig war, und die (auf zwei Personen verteilte) kurulische
Ädilitä^t*) zur Besorgung der Marktpolizei und der Festspiele
(ludi maximi), welche jährlich zur Feier der wiederhergestellten Ein¬
tracht begangen wurden. Doch wurde schon im folgenden Jahre
bewilligt, daß die Stellen der kurulischen Ädilen jährlich zwischen
Patriciern und Plebejern wechseln sollten.
In diese Zeit fällt eine wichtige (vermutlich von Furius Kamillus angebahnte)
Veränderung im Heerwesen. Die Legion (4—5000 Mann) ward in die leichten
Plä nkler (rorarii) nnd in drei Treffen (principes, hastati, triarii), unb
jedes Treffen in 15, später in 10 Mauipeln eingeteilt (daher die Manipnlar-
legion). Von den 24 Tribunen der Legion wurden feit 362 sechs, seit 311 sechzehn
von den Tributkomitien, die übrigen vom Feldherrn gewählt.
Mit der im Jahre 366 erfolgten Wahl des Plebejers L. Sextins
zum Konsul war die Herrschaft des Adels gebrochen, doch ver-
*) Die Bezeichnung „kurulisch" war vou der sella curu'lis, d. i. dem
Amtssessel hergenommen, der ein Vorzug der höheren Magistrate war.