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übertrugen, schlug 102 die Teutonen bei Aquä Se'xtiä,^ und
101 die Cimbern in den randischen Ebenen bei Verce'llä.
Des Marius Versuch, mit Hilfe des Volkstribunen L. Apnle'jns Satur-
nVuns und des Prätors Servi'lius Glau'ci« die Adelspartei zu stürzen,
scheiterte an seinem Wankelmnte, der ihn mit seinen beiden Helfern entzweite. Als
diese den Kampf gegen den Adel allein aufnahmen, wirkte Marius als Konsul
(i. I. 100) um seiner Selbsterhaltung willen zu ihrer Unterdrückung mit.
Der Marsische oder Lundcsgenossenlrricgi 91—88.
Ein im Jahre 95 von den Konsuln L. Lic?nins Krass ns
und Q. Mu^cius Skä^vola eingeführtes Gesetz (lex Licinia
Mucia), welches die Ausübung vou Bürgerrechten durch Nichtbürger
verbot, erzeugte bei den italischen Bundesgenossen, die sämtlich
die Verleihung des Bürgerrechtes anstrebten, große Erbitterung. Der
Tribun M. Li^vins Drusus (dessen gleichnamiger Vater den
Gajus Gracchus 122 durch volkstümliche Vorschläge überboten hatte)
suchte die drohende Empörung durch rechtzeitiges Nachgeben zu ver¬
hindern, indem er einige Neformvorschläge des Gajus Gracchus (über
die Gerichte, das Gemeindeland, die Getreideverteilung^ das Bürger¬
recht der Bundesgenossen) wieder aufnahm, aber der öenat sträubte
sich gegen jedes Zugeständnis und bestätigte den unheilvollen Vor¬
schlag des Tribunen Q. Valins, daß alle in Anklagestand versetzt
werden sollten, die sich der Bundesgenossen angenommen hätten.
Sofort vereinigten sich mehrere Gemeinden der Bundesgenossen, die
Marser und die übrigen sabellischeu Völker (§ 1), zu
einer von Nom unabhängigen Bundesrepublik Jtalia, wählten
die feste Stadt Korfi^uium (im Gebiete der Päli^gner) zu ihrem
Sammelpunkte und schufen einen aus 500 Mitgliedern bestehenden
Senat mit zwei jährlichen Konsuln.
Ein Aufstand, welchen die zur Bundesrepublik gehörige totadt
A'skulum (in Pice'nnm) gegen den Prokonsul Q. ServNi ns
Eä'pU erregte, brachte den unvermeidlichen Krieg zum Ausbruch.
Nachdem die Römer bedeutende Verluste erlitten hatten, gewährte der
Konsul L. Julius Cäsar im Jahre 90 durch ein Gesetz (lex Julia)
allen au dem Aufstaude nicht beteiligten Bundesgenossen (den Lati¬
nern und den zum Abfall hinneigenden Etruskern und U m b re r n)
das römische Bürgerrecht. Obschon die Römer im Jahre 89 unter
Marius und Gu. Pompejus Strabo im Norden, und unter
Sulla im Süden (in Kampanien und Samnium) glücklicher kämpften,
bewilligten sie doch wegen der drohenden Haltung des Königs
Mithrida'tes VI von Pontus (durch die im Jahre 89 von den
Tribunen M. Plautius SUva'nus und G. Papyrins Karbo
durchgesetzte lex Plautia Papiria) allen Bundesgenossen ohne Aus¬
nahme das Bürgerrecht mit der Beschränkung, daß die neuen Bürger
nur in acht der damals bestehenden 35 Tribns eingereiht würden.
Die Samniter und Luk au er setzten den Widerstand gegen Rom
fort, wurden aber im Jahre 88 zur Unterwerfung gezwungen.