Vorrede.
Gemäß den in Deutschland bestehenden Verordnungen ist die
Geschichte der alten, mittleren und neuen Welt für-
sämtliche Mittelschulen ein obligater Lehrgegenstand. Sollen diese
Verordnungen ohne Schädigung anderer Lehrgegenstände, die ebenfalls
in den Lehrplan aufgenommen sind, durchgeführt werden, so muß
den Lernpflichtigen das Wissenswerte in der Geschichte möglichst
kurz, gründlich und klar zusammengestellt werden.
Vorliegender Abriß sucht diesem Bedürfnisse nach allen Be¬
ziehungen gerecht zu werden und will zugleich die Grenze feststellen,
welche bei den Anforderungen an die studierende Jugend nicht über¬
schritten werden darf, wenn das Studium der Geschichte das Studium
der übrigen Lehrgegenstände nicht beeinträchtigen soll.
Da manche Nebenumstände, Zahlen und Namen sür
die richtige Auffassung wichtiger Ereignisse unentbehrlich sind,
so hat der Verfasser, um unnützes Memorieren zu verhüten,
den Druck so eingerichtet, daß Alles von untergeordneter
Bedeutung aus den ersten Blick leicht kenntlich ist. Die mit dem
Geschichtsunterrichte betrauten Lehrer mögen nach eigenem Ermessen