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3. Am 1. Januar 1891 trat das Jnvaliditäts- und Alters¬
versicherungsgesetz*) in Kraft. Arbeiter, die durch Abnahme
der Kräfte, durch Gebrechen, Krankheit :c. erwerbsunfähig werden
und nicht mehr ein Drittel ihres früheren Lohnes verdienen können,
erhalten eine Invalidenrente. Vom 70. Jahre ab erhält jeder Be¬
teiligte eine Altersrente, die ihm einen ruhigen Lebensabend sichert.
Die Beiträge für die Versicherung sind zu gleichen Teilen vom
Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.
XVII. Gesellschaftliche und staatliche Einrichtungen
der Gegenwart.
I. Wnfer Materkand.
1. Das Land, in dem wir geboren sind, in dem unsere Vor¬
fahren gelebt und gewirkt haben, in dem unsere Angehörigen und
Freunde uns zur Seite stehen, ist unser Vaterland. Unter seinem
Schutze entwickeln wir uns, seine Einrichtungen befördern unsere
Erziehung, bieten uns die Vorzüge der Familie und der Gesellschaft.
Von gemeinsamen Banden werden alle umschlossen. Die besonderen
Eigentümlichkeiten des Vaterlandes, das Leben, die Sitte, die
Sprache, die Erinnerung an seine Geschichte, an die Männer, die
es groß und stark gemacht haben, beleben das Gefühl der Zusammen¬
gehörigkeit aller Bewohner. Die Vaterlandsliebe ist das stärkste
Schutzmittel gegen alle dem Vaterlande feindseligen Bestrebungen.
2. Die Staaten bildeten sich aus den Familien, indem diese sich
zu Stämmen erweiterten und die gleichartigen Stämme sich zusammen¬
schlossen. Die Stammesverwandtschast zeigt sich in nichts deutlicher
als in der Sprache. Der schöne Ausdruck „Muttersprache" bezeichnet
die heimatliche Sprache nicht bloß als diejenige, die das Kind zu¬
erst von der Mutter vernimmt, sondern er deutet auch darauf
hin, daß sie selbst in einer Art von mütterlicher Beziehung zu
uns steht. Sie ist darum das Erkennungszeichen eines Stammes,
eines Volkes. Der Deutsche erscheint uns als Stammesverwandter,
auch wenn er im Auslande wohnt. Verkehrt ist es und dem un¬
natürlichen Hasse zweier Brüder vergleichbar, wenn die deutschen
Stämme untereinander hadern. Daraus erklärte sich die Sehnsucht
aller rechtschaffenen Deutschen nach der Einigung aller deutschen
Stämme und ihre Freude über das Gelingen dieses Zieles.
*) Vom 22. Juni 1889.