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sich in den Besitz von Oberitalien setzten. Die Geschichte ihres Eindrin¬
gens in Italien klingt abenteuerlich genug. Als der Feldherr Narses,
gleich Belisar, nach all' seinen glänzenden Kriegsthaten in Ungnade am
griechischen Hofe fiel, und von der Kaiserin Sophia, Gemahlin Juftinns
II mit höhnischen Worten Rocken und Spindel zugesandt erhielt, erwi¬
derte er, so wird erzählt, „er wolle ihr einen Faden spinnen, den sie ihr
Leben lang nicht abwinden könne." Darauf rief er die Longobarden
mit ihrem König Alboin in's Land. Sie eroberten alsbald ganz
Qberitalien mit dem Schwert, und setzten sich als Herren darin fest.
Alboin fiel durch den Verrath seiner Gemahlin Rosamunde, einer Tochter
des von ihm besiegten Gepidenkönigs Kunimund, aus Rache, daß er sie
bei einem fröhlichen Gelage aus dem Schädel ihres gemordeten Vaters
zu trinken gezwungen. So wenigstens erzählt es der longobardische
Geschichtschreiber Paulus Diaconus. Auf Alboin folgte eine Reihe von
Königen, welche die Macht und Blüthe ihres Reiches ausbreiteten und
befestigten, während die ursprünglichen Einwohner des eroberten Landes
in dem rechtlosen Zustand von Unfreien unter dem harten Drucke der
Sieger schmachteten.
Außer Pavia, dem Hauptsitz der longobardischen Könige, entstanden
noch andere große, mehr stark und fest als schön gebaute Städte; auch
Klöster und Kirchen, -Straßen und Durchgangspässe bis in die Schwerz
und nach Tyrol Die deutschen Fremdlinge trieben Viehzucht und Acker¬
bau mit glücklichem Erfolge, und das Land erblühte fchön und upprg
unter ihren Händen. Deutscher Sitte treu, hatte ihr König keme ande¬
ren Einkünfte, als den Ertrag seiner Landgüter; er zog auf den Meh¬
reren umher und verband mit den Pflichten eines Gutsherrn und emes
Hausvaters die Würde eines Heerführers und obersten Richters. Den
vornehmsten und tapfersten Männern des Volkes waren große Lände¬
reien eingeräumt, die sie selbst, gleich den alten römischen Senatoren,
mit ihren Knechten bearbeiteten. Sie galten als Fürsten des Volkes
und hatten Hofämter bei dem Könige. Andere erhielten kleinere Be¬
sitzungen ; sie waren die freien Landsaffen. Das Land war rn Gaue
eingetheilt, deren jeder seinen Heermann oder Ammann hatte; die Richter
hießen Schultheiße. Ueber mehrere Heermanne war ein Graf (ein Grauer,
Alter Senator , über mehrere Grafen ein Herzog gesetzt; über allen stand
der König, den das ganze Volk, 6. H. die Gesammtheit der Freren,
wählte, oder die Edlen allein, wenn das Volk die Wahl ihnen überließ.
Bei den Longobarden gab es schon frühseitig geschriebene Gesetze
und an höflichen Formen fehlte es ihnen nicht, wenn es wahr ist, daß
im Eingänge des longobardischen Gesetzbuches geschrieben steht: ^Serne
Excellenz, Rothar, siebzehnter König der Longobarden, in dem achtund,
dreißigsten Jahre Ihres Alters, haben in Erwägung, daß der geringe