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andern Herzogtümer meist durch Güte und Nachgiebigkeit zur
Anerkennung.
Mit den Ungarn schließt er einen neunjährigen Waffenstillstand
gegen Tributzahlung. Kluge Benutzung dieser Zeit; Heinrich legt
zur Sicherung der Grenzen Burgen an, aus denen später Städte
erwachsen sind, wie Goslar, Quedlinburg (man hat deshalb Heinrich
den Städtegründer genannt; doch gab es damals längst Städte,
die auf den Trümmern der alten Römerstädte gebaut oder aus
geistlichen Stiftungen hervorgegangen waren); -ferner bildet er aus
seinen Sachsen ein Reiterheer (wozu?).
Heinrich sichert und erweitert die Grenzen gegen die Slaven
(wessen Nachfolger ist er darin?), erobert Brennabor, legt den
Grund zu der Nordmark (Altmark) und der Mark Meißen.
Gegen die Dänen schiebt er die Grenzen bis zur Schlei hinaus
(Schleswig). 933 schlägt er die Ungarn bei Merseburg.
So ist Heinrich I. der eigentliche Gründer des deutschen Reiches
geworden; deutsch (von diutisc), zuerst als Bezeichnung der Volks-
spräche im Gegensatz zum Lateinischen und Romanischen, kommt
jetzt allmählich als Volksname in Gebrauch.
§• 105. Ihm folgt Otto I. der Große (936 — 973), ein gewaltiger
Herrscher, der das Werk seines Vaters glänzend fortführt. Die
Empörungen der aufständischen Herzöge, mit denen sich sein eigener
Bruder Heinrich verbunden hatte, schlägt er mit Strenge nieder;
Versöhnung mit Heinrich im Dom zu Frankfurt. Die Herzog-
tümer an seine Verwandten.
Otto schlägt die Ungarn auf dem Lechfelde bei Augsburg 955.
Kämpfe gegen die Slaven, zu deren Bekehrung er das Erz-
bistum Magdeburg gründet (Bistümer Brandenburg, Merfe-
bürg u. a.). Böhmen lehnsabhängig von Deutschland.
Otto stellt die seit Arnulfs Tode unterbrochene Verbindung
Deutschlands mit Italien wieder her. Er befreit und heiratet die
Königin Adelheid, die Erbin Italiens, die ihn um Hilfe gegen die
Gewalttätigkeiten eines italienischen Großen angerufen hatte.
962 erneuert er das römische Kaisertum. Heiliges römisches Reich
deutscher Nation.
Otto faßt das Kaisertum im Sinne Karls des Großen auf.
Der Kaiser ist Oberlehnsherr des Papstes; hat das Recht, denselben
einzusetzen; ebenso hat er das Recht, die Bischöfe und Äbte mit
Ring und Stab zu belehnen (was bedeuten diese Sinnbilder?).
Dieses Recht hatten die Könige von den Zeiten der Merowinger