Full text: Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen

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3. Deutschland von 1555 bis zum Ende des dreißigjährigen 
Krieges. 
Vorboten des großen Krieges. 
§. 158. Nach dem Tode Luthers entstanden in der lutherischen Kirche 
selbst Streitigkeiten. Entgegen der schrofferen Weise Luthers wollte 
der sanftere Melanchthon gern vermitteln. Der Streit drehte 
sich besonders um das Verhältnis der guten Werke zum Glauben; 
den Calvinisten kam Melanchthon in der Abendmahlslehre entgegen. 
1560 erlöste ihn der Tod „von der Wut der Theologen". 
Das strenge Luthertum schloß sich 1577 in der Konkordien- 
sormel schroff gegen die Calvinisten ab (das Konkordienbnch enthält 
sämtliche lutherischen Bekenntnisschriften). Indessen erfolgte in 
einigen deutschen Ländern der Übertritt vom lutherischen zum resor- 
mierteu Bekenntnis, so in der Pfalz 1560 (der Heidelberger 
Katechismus), in Bremen 1562, in Hessen-Kassel 1604 n. s, w. 
Je schärfer die Spannung zwischen Lutheranern und Calvinisten 
wurde, desto größere Gefahr drohte von der Gegenreformation. 
Zunächst hatte sich der Protestantismus sogar in den östreichischen 
Erbländern ausgebreitet; aber bald begann die Wirksamkeit der 
Jesuiten. Erzbischof Gebhard von -Mainz, der zur reformierten 
Lehre übertrat, wurde abgesetzt (welche offene Frage kam hier in 
Betracht?). Die Reichsstadt Donauwörth wurde in die Acht erklärt 
(weswegen?), dann von dem Herzog Maximilian von Bayern wider- 
rechtlich in Besitz genommen. Die evangelische Union unter Führung 
des reformierten Kurfürsten Friedrichs IV. von der Pfalz 1608; 
als Gegner die katholische Liga unter Herzog Maximilian 1609. 
§. 159. Der jülich-clevische Erbfolgestreit verschärft die Zwietracht. 
Die beiden Hauptbewerber, der Kurfürst Johann Sigismund 
von Brandenburg und der Pfalzgraf von Neuburg, vereinigen 
sich gegenüber den Absichten des Kaisers (was wollte derselbe?), 
geraten aber in Streit; der Pfalzgraf tritt zur katholischen, der 
Knrfürst von Brandenburg zur reformierten Lehre über. Dennoch 
kommt eine Einigung zustande. Im Teilungsvertrag zu Xanten 1614 
erhält Brandenburg Cleve, Mark und Ravensberg. 
Kurfürst Johann Sigismund wurde 1618 Herzog von Preußen 
unter polnischer Lehnshoheit (auf welche Weife?). Welche Bedeutung 
haben diese beiden Erwerbungen für den Besitzstand des branden-
	        
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