Full text: Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen

Einiges aus der allgemeinen Kunstlehre (Ästhetik). 
Man spricht von fünf schönen Künsten; diese sind §. 327. 
die Dichtkunst oder Poesie, 
die Tonkunst oder Musik, 
die Baukunst oder Architektur, 
die Bildhauerkunst oder Plastik oder Skulptur, 
die Malerei. 
Dichtkunst und Tonkunst sind die tönenden Künste; ihre Werke 
wenden sich an das Ohr; sie sind die Künste der Bewegung und 
der Zeit. 
Baukunst, Bildhauerkunst und Malerei sind die bildenden 
Künste (bilden bedeutet hier formen, gestalten; welche Bedeutung 
hat es hier nicht?); ihre Werke wenden sich an das Auge; sie sind 
die Künste der Ruhe und des Raumes. 
Man kann nachahmende und frei schaffende Künste §. 328. 
unterscheiden. 
Bildhauerkunst und Malerei haben ihr Vorbild in der Natur. 
Der Bildhauer stellt Gestalten dar in voller Körperlichkeit. Der 
Maler giebt den Schein der Körperlichkeit (wodurch? denke an 
Licht und Schatten, an Perspektive!) 
Auch die Poesie ist nachahmend. 
Giebt ein Kunstwerk eine bloße Nachahmung der Wirklichkeit, 
so spricht man von Realismus. 
Sucht ein Kunstwerk die Wirklichkeit zu veredeln, so spricht 
man von Idealismus. Der Künstler strebt dann, „die in mehreren 
Gegenständen zerstreuten Strahlen von Vollkommenheit in einem 
einzigen zu sammeln, das Besondere zum Allgemeinen zu erheben;" 
er bildet in seinem Geiste ein Urbild für das Kunstwerk, das er 
gestalten will, er idealisiert; solch' ein Urbild nennt man Ideal. 
Ideale giebt es nicht nur auf dem Gebiete des Schönen 
(Kunst), sondern auch auf dem Gebiete des Wahren (Wissenschaft) 
und auf dem Gebiete des Guten (Religion, Sittlichkeit). 
Architektur und Musik sind frei schaffende Künste. §. 329. 
Georg-Eckert-Instih* 
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Schulbuchfc^hun» 
Braunschwsig 
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