Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

Sparta. Die lykurgische Verfassung. 
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gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. 
Dann kamen sie in die Erziehungshäuser, wo sie, in Riegen und Rotten 
(Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des 
Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit 
reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Kälte für nichts achten und 
übten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwölften Jahre 
an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloßem Eurotasschils. 
Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung körperlicher Schmerzen ließen sich 
alljährlich 15- oder 16jährige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut 
peitschen; wer am längsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. 
Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jünglinge hauptsächlich Waffen- 
Übungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militärische Dienste, durften 
auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorübung für den Krieg betreiben. 
Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten 
gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. 
Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Kürze im Reden, Gehorsam und Ehr- 
furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die 
Ausbildung für den Beruf des Kriegers ließ keine Beschäftigung mit Künsten 
und Wissenschaften zu, sie müßten denn gerade wieder dem hphern Zweck der 
Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben 
und Jünglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte 
der Ahnen und in Lobgesängen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre 
begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich 
trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den 
erwähnten Svssitien oder Pheiditien teil, für die er seinen Beitrag an 
Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha 
oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig 
und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Außer der 
berühmten „schwarzen Suppe" gab es aber auch öfters ein gespendetes Sonder¬ 
gericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Käse, 
Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl- 
zeiten gewährten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesänge 
und Festzüge auch leiblichen Genuß. Die Wohnungen waren Blockhäuser; 
nur Axt und Säge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie 
hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveräußerlich und unteilbar war. 
Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros 
vereint werden; daher sorgte das Gesetz für die Verheiratung der Erbtöchter 
und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb 
ein Gewerbe. Dafür waren die Heloten oder Periöken da. In Kriegszeiten 
wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevölkerungsklassen als Leicht-
	        
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