Full text: Die Geschichte Württembergs

64 
III. Württemberg als Herzogthum. 
her schon wollte Habsburg das Herzogthum Ichwaben wieder aufrichten, theils 
um die Macht und das Streben der schwäbischen Stände nach Selbständigkeit 
zu unterdrücken, theils um festen Fuß dort zu fassen und wo möglich bedeutende 
Besitzungen mit der eigenen Hausnwcht zu vereinigen. Diese unselige Politik 
Oesterreichs sollte nicht bloß Deutschland seine Macht und sein Ansehen nach 
außen, sowie seine innere Kraft, sondern sie sollte auch Württemberg sein 
Fürstenhaus, seine Verfassung und seine Einrichtungen, seinen Charakter rauben. 
Der Versuch dazu wurde gemacht und er gelang, aber glücklicherweise nur auf 
kurze Zeit. Mit dem Freiwerden von der Habsburgischen Herrschaft waren aber 
noch nicht alle Bande zerrissen; vielmehr mußte Württemberg noch lange unter 
der Vormundschaft seines Quälers stehen. 
Der Grund, warum Oesterreich nach dem Besitz eines verhältnißmäßig 
kleinen Landes strebte und mit aller Zähigkeit seine einmal errungenen Rechte auf 
dasselbe festzuhalten suchte, ist ein doppelter. Gegen das kräftig aufblühende und 
erstarkende Frankreich bedurfte es eines Vorpostens, von dem aus in einem 
Kriege die nöthigen Operationen gemacht werden konnten. Neben Oesterre ch 
aber war ein mächtiges Herzogthum, Bayern, dessen großer Einfluß auf die 
deutschen Angelegenheiten, namentlich bei der Gründung der Liga und während 
des dreißigjährigen Krieges von jenem mit schelen Augen betrachtet wurde. 
Habsburg hielt es für nölhig, Bayern bei jeder Gelegenheit zu schädigen. War 
Württemberg gewonnen, so konnte das nun eingekeilte Bayern wie mit einer 
Zange gefaßt.und zerdrückt werden. Das waren Oesterreichs Plane. 
Als eigentliche Marksteine in der Geschichte Württembergs wäh- 
rend seiner unglücklichen erzwungenen Verbindung mit Oesterreich stehen sol- 
gende Thatsachen vor uns: 
1) Maximilian I. erhebtWürttemberg im Jahr 1 4 9 5 zum Her- 
zogthu nt, nicht bloß aus Anerkennung der Verdienste Eberhards im Bart, sondern 
auch aus schändlicher Politik. Denn die Grafschaft konnte auch auf die weib- 
liche Linie vererbt werden, das Herzogthum Württemberg (nach damaliger 
Bestimmung) nicht. Da Eberhard keine Kinder und sein Vetter Heinrich nur 
den neunjährigen Ulrich hinterließ, so war Aussicht vorhanden, das neue 
Herzogthum Württemberg an das Reich, d. h. nach den Be- 
griffen der Habsburgischen Politik an das Haus Oesterreich zu 
bringen. 
2) Im Jahr 1 498 (st derselbe Kaiser gerne bereit, tut Horb er Ver¬ 
trag auf den Willen der württembergischen Landschaft betreffs der Absetzung 
Eberhards II. und der Belehnung Ulrichs mit dem Herzogthum einzugehen; 
aber als Lohn verlangt „der König des Geldes" Achalm und die 
Erbfolge in Württemberg für den Fall des Aussterben s des 
Mannsstammes. Württemberg hat dabei die beste Gelegenheit, dem Kaiser 
bei seinem unehrlichen Spiel in die Karten zu seifen. 
3) Auf dem Aug sburg er Bundestag im Jahr 1 5 2 0, da der 
Schwäbische Bund mit dem eroberten Lande nichts anzufangen weiß, erbietet 
sich Kar! V., dasselbe zu kaufen. Der deutsche König berechtigt 
den Bund zum Verkauf eines Fürstenthums durch den Ankauf 
desselben und geht den Reichsständen in der Verletzung der hei- 
ligsten Reichsgesetze und Verträge voran.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.