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Römische Geschichte.
Als sein Sohn Sextus eine Frevelthat gegen die edle Lucretia,
die Gattin des Tarquinius Collatinus, beging, entstand eine
Empörung, an deren Spitze Collatinus und Lucius Junius Bru¬
tus traten. Der König und sein ganzes Haus wurden vertrieben
(510) (vergl. § 20).
63. 2. Thatsächliche Ereignisse und Zustände in der Königszeit.
Ist auch dies alles, was die Römer erzählt haben, Sage, so
läfst sich doch vieles von den ältesten Zuständen Roms mit Sicher¬
heit feststellen.
a) Stände. Die Bevölkerung Roms, aus Grundbesitzern
bestehend, zerfiel in 3 Stände:
1. die Patrizier, persönlich frei und im Alleinbesitz aller
staatlichen Rechte und Ämter, also als ein Adel anzusehen; sie
waren zugleich die gröfseren Grundbesitzer;
2. die Plebejer, persönlich freie Männer, aber ohne staat¬
liche Rechte; sie bildeten den Stand der kleineren Bauern;
3. die Klienten d. h. Hörige, von den Patriziern abhängige
Tagelöhner.
b) Staatsverfassung. An der Spitze des Staats stand ein vom
Volke gewählter König. Ihm zur Seite standen zwei Versamm¬
lungen, deren Rat er einholte, wenn er wollte:
1. der Rat der Alten (Senat), zu dem nur die Patrizier
Zutritt hatten;
2. die aus allen freien Bürgern bestehende Volksversamm¬
lung (die Comitien).
Eine Neuordnung des Heeres nahm ein König, wie es
heilst Servius Tullius, vor. Zu diesem Zwecke teilte er das
gesamte Volk, Patrizier wie Plebejer, nach dem Grundbesitz
in 5 Klassen, deren Ausrüstung sich nach ihrem Vermögen richtete.
Jede Klasse zerfiel in eine Anzahl Centurien d. h. Abteilungen
von 100 Mann. Die Centurien traten auch im Frieden unbewaffnet
zu einer Volksversammlung zusammen; diese nannte man Cen-
turiatcomitien (comitia centuriata).
Derselbe König teilte das Volk auch nach dem Wohnsitz
in Tribus (Bezirke) ein; es gab 4 städtische und eine gröfsere
Anzahl ländlicher.