II. Die Gründung des Deutschen Reiches!
89
Hessen gefallene) Landgrafsehaft Hessen-Homburg, das Herzog¬
tum Nassau und die freie Stadt Frankfurt.
2. Die nördlich von der Mainlinie gelegenen Staaten wurden,
zu einem Bundesstaat unter Preufsens Führung, dem Nord¬
deutschen Bunde, vereinigt; das Grofsherzogtum Hessen trat dem¬
selben mit seinem nördl. vom Main gelegenen Teile bei.
Mit den süddeutschen Staaten wurden besondere Verträge
abgeschlossen; sie zahlten Kriegskosten und schlossen im geheimen
Schutz- und Trutzbündnisse mit Preufsen, in denen sie für den
Fall eines Krieges ihre Streitkfafte ‘Unter den Oberbefehl des
Königs stellten.
Im Frieden zu Wien trat Österreich an Italien Yenetien ab.
d) Wirkungen des Krieges.
1. Eine Frucht des siegreichen Krieges war die Beseitigung
des Konflikts und die Herstellung des Friedens zwischen der
Regierung und der Volksvertretung in Preufsen. Auf Bismarcks
Rat liefs König Wilhelm im Abgeordnetenhause Jas „Indemni¬
tätsgesetz“ einbringen, wonach den während der Konfliktszeit
gemachten Ausgaben der Regierung die nachträgliche Genehmigung
erteilt werden sollte. Unter dem Eindrücke der beispiellosen
preufsischen Siege, durch welche die nationalen Hoffnungen der
Erfüllung nahe gebracht waren, stimmte die überwältigende Mehr¬
heit des Hauses, voran die neue „nationalliberale“ Partei, diesem
Gesetze freudig zu.
2. Denn die Stiftung des Norddeutschen Bundes war der
wesentlichste Schritt zur deutschen Einheit. Seine Ver¬
fassung war dieselbe wie die heutige Reichs Verfassung (s. § 109).
Bundeskanzler wurde Graf Bismarck.
3. Ein weiterer Schritt zur Einigung des gesamten Vater¬
landes war die Neugestaltung des Zollvereins; zur Beratung
von Angelegenheiten, die den ganzen Zollbund angingen, traten
V ertreter der süddeutschen Regierungen zum norddeutschen Bundes¬
rat und Abgeordnete des süddeutschen Volkes zum norddeutschen
Reichstage, den man alsdann das „Zollparlament“ nannte. Sehn¬
süchtig wünschten alle Patrioten, dafs aus dem Zollparlament bald
ein Vollparlament werden möchte.
§99.