Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

Erster Zeitraum. Von den ältesten Zeiten bis 500. 
15 
3. die Sklaven, die gekauft oder im Kriege besiegt und fort¬ 
geführt waren; sie gehörten nicht dem Staate (vgl. § 12b 3), son¬ 
dern den einzelnen Herren und wurden im ganzen menschlich 
behandelt. 
2. Die Königs- und Adelsherrschaft, 
a) Königtum (Monarchie). Wie in allen griechischen Staaten 
bestand auch in Athen anfänglich eine Königsherrschaft. Als 
den Gründer des attischen Königtums bezeichnet die Sage Theseus 
(§ 8), als letzten König Kodros (§ 10). 
b) Adelsherrschaft (Aristokratie). Allmählich riß der Adel, 
der im Besitze großer Landgüter war, die Regierungsgewalt an 
sich. An die Spitze des Staates traten 9- auf ein Jahr aus dem 
Adel gewählte Archonten (d. h. Herrscher). 
Die Herrschaft des Adels war für das Yolk sehr drückend: 
1. waren die kleinen Bauern verarmt, hatten von den 
Adligen zu hohen Zinsen Geld geliehen und hafteten dafür nicht 
nur mit ihrem Besitztum, sondern auch mit ihrer Person: sie 
durften, wenn sie ihre Schulden nicht bezahlen konnten, mit 
ihrer Familie als Sklaven verkauft werden; 
2. war der Adel im Alleinbesitz aller staatlichen Rechte 
und Ämter; 
3. mißbrauchten die adligen Beamten bei der Recht¬ 
sprechung ihre Gewalt oft willkürlich, und das um so mehr, 
da es keine geschriebenen Gesetze gab. 
Infolge der wachsenden Unzufriedenheit des Yolkes beauf¬ 
tragte der Adel den Drakon mit der Abfassung geschriebener 
Gesetze. Dieser kam dem Aufträge nach. Da jedoch seine Straf- 
.sätze äußerst strenge waren (man sagte später, Drakons Gesetze 
seien mit Blut geschrieben), so half diese Maßregel dem Yolke 
wenig. 
3. Solon und seine Gesetzgebung: Begründung der Timokratie. 
Da zu befürchten war, der Staat werde zugrunde gehen, wenn 
die bestehenden Mißstände nicht beseitigt würden, so wählte man 
im Jahre 594 den vornehmen Athener Solon zum ersten Archonten 
und übertrug ihm die Aufgabe, durch eine umfassende Gesetz¬ 
gebung der Not des Yolkes ein Ende zu machen. 
§ 17. 
§ 18.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.