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§ 104. (165.) ) /
^ •/ Deutschland bis 1848.
1. 2>er deutsche Bund. Der 1815 gegründete Deutsche Bund
verewigte die für selbständig erklärten Einzelstaaten zu einem Staaten¬
bunde, dessen gemeinsame Angelegenheiten am Bundestage zu Frank¬
furt a. M. verhandelt wurden. In mehreren deutschen Staaten (Sachsen-
Weimar, Bayern, Baden, Württemberg, Hessen-Darmstadt) wurden land-
standtsche Versassungen eingeführt. Aber die beiden deutschen Groß-
machte sowohl Österreich als Preußen, waren damals allen freiheitlichen
Bestrebungen abgeneigt und suchten solche auch im übrigen Deutschland
niederzuhalten (die Karlsbader Beschlüsse 1819). So kam zu der
Spaltung Deutschlands noch die Unterdrückung. Die Eintracht zwischen
Regierung und Volk war getrübt; Mißtrauen und Verstimmung ergriffen
die Herzen und verbreiteten sich weiter und weiter.
2. Preußen. In Preußen regierte bis 1840 Friedrich Wilhelm III.,
ein schlichter, rechtschaffener Fürst, der den Frieden nach außen und dieOrd-
nung im Innern erhielt, das Militärwesen pflegte, die Volksschule
wie die höheren Lehranstalten förderte und den Wissenschaften thätige Für*
sorge widmete; namentlich wurde unter ihm die Uniü erfitat Bonn ge*
Ahndet. Durch die Einführung der evangelischen Union in Preußen
(1817) gab er für die meisten Staaten Deutschlands den Anstoß zur Ver-
einigung der lutherischen und der reformierten Kirche. Durch die Gründung
des preußisch-deutschen Zollvereins (1834) wurde nicht allein der
Verkehr erleichtert und der deutsche Handel und Gewerbfleiß erheblich ge¬
steigert, sondern auch eine zukünftige engere Einigung der deutschen Staaten
vorbereitet. Nach langer gesegneter Regierung starb Friedrich Wil-
Helm HI. 1840.
10jlA Sein Wahlspruch war: .Meine Zeit in Unruhe, meine Hoffnung in Gott.'
1840 , Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861, des vorigen Königs Sohn,
ein Fürst von hoher Geistesbildung, gewährte den Wissenschaften jegliche
Unterstützung, regte die Künste zu mancherlei Meisterwerken an und suchte
dem neu erwachenden christlichen Leben durch Gründung und Unterstützung
zahlreicher frommer Stiftungen erhöhte Kraft und Wirksamkeit zu verleihen.
Durch Errichtung des Vereinigten Landtages (1847) suchte er die
staatlichen Zustände zu bessern; doch genügte dies dem Volke bald nicht mehr.
Dien Umfang des Staates vermehrte er durch Einverleibung der beiden
hohenzollernfchen Fürstentümer auf 5068 DM. mit 18 Millionen Einwohnern
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