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Kaisertums bildete sich der deutlche Bund saus 38 Staaten bestehend) mit 
dem Bundestag zu Frankfurt a. M. — In der richtigen Erkenntnis, daß 
die über Europa hereingebrochenen Heimsuchungen und die endliche Erlö¬ 
sung eine That des lebendigen Gottes seien, schlossen die meisten Fürsten 
Europas, voran die Kaiser von Rußland nnd Östreich und der König von 
Preußen, den heiligen Bund (hl. Allianz), in dem sie gelobten, sich dem 
Christentum gemäß als Glieder einer christlichen Familie zu betrachten, 
Frieden und Gerechtigkeit zu handhaben und Väter ihrer Völker zu sein. 
7. Friedrich Wilhelms III. fernere Regierung 
(1815—1840). 
Nach 25jährigen Stürmen herrschte wieder Friede. In Deutsch¬ 
land zeigten sich allmählich seine segensreichen Folgen. Handel und 
Gewerbe, durch ein erweitertes Verkehrswesen gehoben, blühten wieder 
auf, Wissenschaft und Kunst, wie allgemeine Volksbildung ward eifrig 
gepflegt. 
Im Jahr 1818 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Rhein; 1835 war 
die erste deutsche Eisenbahn (von Nürnberg nach Fürth) gebaut; zehn Jahre 
später kamen die ersten Draht-Telegraphen auf; daneben erhoben sich gro߬ 
artige, auf Anwendung der Dampfkraft beruhende Fabrikanlagen. 
Dagegen erweckten die staatlichen Zustände Deutschlands keine 
Befriedigung. Infolge der Freiheitskriege war in den Völkern ein 
Verlangen nach freien Verfassungen (Konstitutionen) entstanden, das 
namentlich unter der studierenden Jugend die größte Aufregung her¬ 
vorrief. Der deutsche Bund, eine nur locker zusammenhängende Ver¬ 
einigung großer und kleiner Staaten, entsprach den Hoffnungen des 
Volkes nicht, da er Deutschland das ihm gebührende Ansehen nach 
außen nicht verschaffte, und die Freiheitsbeftrebungen im Innern 
hemmte und verfolgte. 
In Preußen führte Friedrich Wilhelm III. die früheren Provin¬ 
zialstände wieder ein, die über Angelegenheiten der einzelnen Pro¬ 
vinzen ihr Gutachten abzugeben hatten. Der Staat erfreute sich unter 
der landesväterlichen Fürsorge des Königs einer trefflichen Verwaltung. 
Der Staat zerfiel in acht Provinzen, jede Provinz hat mehrere Regie¬ 
rungsbezirke, jeder Regierungsbezirk mehrere Landratskreise. Jede Provinz 
steht unter einem Oberpräsidenten, jeder Regierungsbezirk unter einer Re¬ 
gierung mit mehreren Abteilungen für die verschiedenen Verwaltungszweige, 
jeder Kreis unter einem Landrat. In jeder Provinz besteht unter dem 
Oberpräsidenten ein Provinzial-Schnlkollegium, dein die Leitung des Schul¬ 
wesens, und ein Medizinal-Kollegium, dem die öffentliche Gesundheitspflege
	        
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