28 Deutsche Geschichte im Mittelalter.
wert von 1 bis 3 Goldsolidi, eine Brünne von 12 Solidi. Der von
Chlodowech in 40 Silberdenare geteilte Goldsolidus sank im Werte von
12,50 Mark auf 10,70 Mark.
Alle Freien unterstanden dem Volksgericht und dem Hofgericht
des Königs. In jenem führte den Vorsitz der Graf, dem sieben besonders
gesetzeskundige Männer, die „Rachimbnrgen", das Urteil finden halfen.
Erst, wenn die auf bem „Malberg" versammelten Freien des Bezirks,
„der Umstand", dem Urteil beitraten, wurde es rechtskräftig und vom
Grafen vollstreckt. Das Hofgericht befaßte sich mit Amtsvergehen, Rechts-
verweigerung, Verhängnng von Todesstrafen über Freie und der Reichs¬
acht, konnte aber in jeder Sache angerufen werden; den Vorsitz hatte als
Vertreter des Königs im Bedarfsfalle der Pfalzgraf
Als wichtiges Beweismittel galt der Eid. Je bedeutungsvoller die
Anklage war, desto mehr „Eideshelfer" mußte der Beklagte stellen; diese
schwuren aber nur, daß der Eidleistende rein geschworen habe. Andere
Beweismittel waren das Gottesurteil, z.B. Kesselfang (—Herausnehmen
eines Gegenstandes ans siedendem Wasser), Schreiten über glühendes Eisen
u. ä., und der gerichtliche Zweikampf. All das stammt schon aus
heidnischer Zeit. Es kam jetzt auch der eigentliche Zeugenbeweis auf.
Die in Geld abgeschätzten, aber meist in Rohstoffen gezahlten Strafen waren
sehr hoch; 2/3 der Buße fiel an den König, 73 an den Grafen. Bereits im
5. Jahrhundert wurde das Strafrecht der salischen Franken aufgezeichnet.
In der Kirche wuchs zunächst der Einfluß des Königs dadurch, daß
er die bisher von der Geistlichkeit und dem Volke gewählten (120)
Bischöfe ernannte. Die Geistlichen waren vom Kriegsdienste frei. All¬
mählich erweiterte sich die geistliche Gerichtsbarkeit auch auf weltliche
Angelegenheiten. Für die Ausbreitung des Christentums tat die fränkisch¬
gallische Kirche nichts; dem Papste gegenüber wahrte sie die Stellung einer
fast unabhängigen Landeskirche.
Die allgemeine Bildung war tief gesunken. Das Lateinische blieb
aber die Sprache der Kirche und wurde auch die des amtlichen Verkehrs.
Mit der Kenntnis neuer Dinge und Vorstellungen drangen auch deren
fremde Bezeichnungen in das Germanische ein und wurden zu Lehn¬
wörtern umgeprägt. Im Volke hielt man an den alten Sagen fest und
erfreute sich am Heldenliede.
§ 8. £)ev Isterm.
1. Die Araber. Wie die Völkerwanderung Westrom zu Falle
gebracht hatte, so fiel die östliche Hälfte des Römerreiches der moham¬
medanischen Eroberung zum Opfer. Diese nahm ihren Ausgangs¬
punkt von Arabien. Durch Meer und Wüste vor fremden Eindring¬
lingen geschützt, hatten sich hier freie Semitenstämme, in viele kleine
Geschlechterstaaten zersplittert, behauptet. Die Kargheit der Natur er¬
hielt sie mäßig und einfach; Luft und Licht der Wüste stählten den
Körper und steigerten die Spannkraft des Geistes. Unter dem weiten