Full text: Grundriß der Weltgeschichte für höhere Bürgerschulen und mittlere Gymnasialklassen

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Ihr höchster Gott war Wuotän (Odin), der Allvater, der jeg- 
lichen Segen spendete, insbesondere den Sieg verlieh: neben ihm 
Donar (Thor), der Donnergott, Ziu (Tyr), der, Kriegsgott, 
Fro (Freyr), der Gott der Fruchtbarkeit, Freya, die Göttin 
der Milde und Güte, der Ehe u. a. Die Verehrung der Göttin 
Nerthus (der Erdmutter) beschreibt der römische Geschichtschreiber 
Taeitns. Auch Halbgötter werden genannt, wie Tuiseo's 
Sohn Mannus, Siegfried zc. zc.; endlich Naturgeister: Elfen, 
Nixen, Riesen, Zwerge, Kobolde 2c. zc. Der göttliche Wille wurde 
von weisen Fraueu (Veleda) verkündet. Der Götterdienst 
fand in heiligen Hainen, auf Berggipfeln und an Quellen Statt 
(„die Götter in Tempelwänden einzuschließen oder der menschlichen 
Gestalt irgend ähnlich zu bilden, erschien unvereinbar mit der 
Größe des Himmlischen"); als Opfer wurden Thiere (besonders 
Pferde), auch wohl Menschen dargebracht und gemeinsame Mahl- 
zeiten mit der Feier verbunden. 
2. „Gute Sitten vermochten bei den alten Deutschen mehr, 
als anderswo gute Gesetze". Als Hauptzüge ihres Characters 
werden genannt: unbändiger Muth, Freiheitssinn, Vaterlandsliebe, 
Beutelust, Achtung gegen die Frauen, Gastfreundschaft, Treue und 
Redlichkeit, — dabei Trunkliebe und Spielsucht. Wohnung und 
Kleidung einfach; Waffen ihr vorzüglichster Schmuck; Hauptbe- 
schäftigung Jagd- und Kriegsübung;. Hauswesen und Feldbau 
leiteten die Frauen. Häufige Gastmahle und Trinkgelage (Bier und 
Meth), verbunden mit Gesang, Schwerttanz und Berathnng ge- 
meinsamer Angelegenheiten. 
3.*Das Volk zerfiel in Freie und Nichtfreie. Die Freien 
waren vollfrei oder nicht vollfrei. Bollfrei derjenige, 
welcher ein Allod oder festes Eigenthum besaß; nicht vollfrei, 
wer kein Allod hatte und entweder untergeordnet daheim blieb oder 
ein Gut gegen Abgaben — später Feod genannt — zu Lehen 
trug von einem andern Herrn, zu dessen Gesinde er gehörte, 
dem er „hörig" war. Nichtfrei war der, welcher von dem Schutze 
eines Freien abhing und kein eigenes Recht hatte. Zu den Nicht-
	        
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