44. Die Gallier in Hont (390). § 45 Die licinischen Gesetze (366).
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Besonders richtete sich das verlangen der Römer auf die reiche, mächtige Kämpfe um
Stadt Veji 3m Kampfe gegen veji soll das vornehme römische Geschlecht Deii
der 5 a b i e r bis auf einen Knaben, der in Rom zurückgeblieben war, über- Lavier
fallen und vernichtet worden sein. Endlich wurde die Stadt nach zehn¬
jährigem Kampfe von dem tapferen Eamillus erobert. TamMus
2. Die Gallier in Rom. Doch auch die (Ballier machten Fort¬
schritte - eine Schar von ihnen rückte unter ihrem Heerkönige Brennus
gegen Rom vor, besiegte die Römer in der Schlacht am Flusse BHia Schlacht an
390 und zog in die verlassene Stadt ein. Sie erschlugen 80 greise Senatoren, "
die auf dem Forum schweigend den Tod erwarteten, brannten die Stadt Bronö Roms
nieder und belagerten das Kapital. Bei einem nächtlichen Überfall wurde
dieses durch die Wachsamkeit der dort zu (Ehren der Juno gehaltenen Gänse
und durch die Tapferkeit des Mänlius gerettet. HIs aber der Hunger mamius
ausbrach, mußte man den Abzug der Gallier mit Gold erkaufen. Nach der
Sage gebrauchte der gallische Häuptling bei der Abwägung dieses Goldes
falsches Gewicht - er rief den Römern, die sich hierüber beklagten, die Worte
zu: „wehe den Besiegten (Vae victis)!" Da erschien (Tamtllus mit einem
Entsatzheer und schlug die Gallier in die Flucht.
Eamillus verhinderte die Auswanderung der Römer nach veji und wi-derauf-
wurde dadurch der „zweite Gründer Roms". Manlius nahm sich der
Hot der Plebejer an; er geriet deshalb in Feindschaft mit den Patriziern,
wurde zum Tode verurteilt und vom Kapital gestürzt, das er gerettet hatte.
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§ 45. Die licinischen Gesetze 366 v. Chr.
1. Der Friede zwischen den Ständen. Der lange Hader zwischen £idnW
den Patriziern und Plebejern wurde endlich durch die Gesetze ausgeglichen, ®efe*e 366
die auf den Vorschlag der Volkstribunen Licinius und Sextius an¬
genommen wurden. Es wurde bestimmt:
1. daß kein römischer Bürger mehr als 500 Morgen Gemeindeland
erhalten solle, hierdurch sollte auch den Plebejern ein Anteil an
den Staatsländereien gesichert werden;
2. daß immer einer der beiden Konsuln ein Plebejer sein solle.
Allmählich erlangten dann die Plebejer den Zugang zu allen Ämtern soim
und Würden.
2. Die wichtigsten römischen Staatsbeamten waren: staatsämter
1. die Konsuln, die den Vorsitz im Senat und den (Oberbefehlim
Kriege führten;
2. die Prätoren, die dem Gerichtswesen vorstanden;