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Julirevolution auch in Deutschland lebhafte Erregung hervorrief, wurde durch einen
Volksaufstand der regierungsunfähige Herzog aus dem Lande verjagt (1830), und sein
Bruder Wilhelm (-f 1884) zum Herzog von Braunschweig erhoben, dereine konstitutionelle
Verfassung gab. Auch der Kurfürst Wilhelm II. von Hessen und der alte König Anton
von Sachsen mußten Verfassungsurkunden unterzeichnen und ihre Nachfolger in der
Regierung zu Mitregenten annehmen (1831). Hannover wurde durch den Tod des
Königs Wilhelm IV. von England 1837 vom englischen Staatsverbande gelöst und bekam
einen eigenen König in Wilhelms Bruder Ernst August, der die 1833 dem Lande er¬
teilte Verfassung sofort wieder aufhob.
§ 79.
König Friedrich Wilhelm IV., 1840—1861; das
Revolutionsjahr 1848 und seine nächsten Folgen.
1. Friedrich Wilhelm IV. (1840—1861), des vorigen Königs
Sohn und Nachfolger, dehnte den Wirkungskreis der Provinzialstände aus
durch Berufung desVereinigtenLandtags (1847). Ein kunstsinniger,
hochgebildeter Herrscher, gewährte er der neubelebten christlichen Religion
und Kirche, wie den Künsten und Wissenschaften mannigfache, wirkungsvolle
Unterstützung und Förderung (Kölner Dombau, Rauchs Reiterstatue Fried-
richs des Großen).
2. Frankreich.
In Frankreich hatte König Ludwig Philipp seine Volks-
beliebtheit eingebüßt. Obgleich er verheißen hatte, daß das Grundgesetz des
Staates (die Charte) unter seiner Regierung eine „Wahrheit" sein werde,
wars man ihm doch vor, die Verfassung werde von seinen Ministern nur
dem äußeren Scheine nach beobachtet, und forderte immer dringender
größere Freiheiten, insbesondere Erweiterung des Rechts für die Wahl zur
Volksvertretung. Zwischen den einzelnen Ständen war eine Spannung ein-
getreten; der reichere Bürgerstand (die Bourgeoisie) schien vom Hofe auf
Kosten anderer Stände begünstigt zu werden; die Unzufriedenheit der besitz-
losen Arbeiterklasse wurde durch Einwirkung von Volksaufwieglern bis
zum tödlichen Hasie gegen die Reichen und bis zur Drohung, die bestehende
Staatsordnung umzustürzen, gesteigert. Da mm der König, sowie sein Mi-
nister G u i z o t sich abgeneigt zeigten, die Berechtigung für die Volksvertreter-
wähl — kaum eine halbe Million Staatsbürger besaß das Wahlrecht — zu
erweitern, vermehrte sich die Gärung im Volke so sehr, daß bei Gelegenheit
eines von der Regierung verbotenen Reformbanketts am 22. Februar 1848
ein Aufstand zu Paris ausbrach, der an den beiden folgenden Tagen zum
blutigen Barrikadenkampfs wurde und eine neue Staatsumwälzung, die so-