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militärischen Kraft führte von selbst zur Einstellung des Angriffs¬ 
krieges. Die Hellenen hatten ihre Selbständigkeit behauptet und 
die Herrschaft auf dem Ägäischen Meere gewonnen, Persiens 
Weltstellung hatte ihre Schranke gefunden. 
3. Die infolge der Kriegs Verluste stark verminderte Bürgerschaft 
von Athen vermochte die festländische Machtstellung nicht zu 
behaupten. An der Spitze von Freischaren kehrten die Oligarchen 
Böotiens in ihre Städte zurück, besetzten Chäronea und Orcho- 
menos und zwangen die Athener durch die Schlacht bei Koro- 
nea 447 (Tolmides *f*), gegen Auslieferung der Gefangenen in 
die Wiederherstellung der aristokratischen Verfassungen und des 
thebanisch-böotischen Bundes zu willigen. Auch Euböa und 
Megara fielen 446 von Athen ab, und die Spartaner benutzten 
den Ablauf des fünfjährigen Waffenstillstandes zu einem Einfall 
in Attika unter dem jungen König Pleistoanax. Das rechtzeitige 
Erscheinen des Perikies, der auf die Kunde vom Anzug der Pelo- 
ponnesier aus dem Chersonnes herbeigeeilt war, führte zum Ab¬ 
zug des spartanischen Heeres; Pleistoanax, der Bestechung be¬ 
schuldigt, wenn auch nicht überwiesen, wurde zum Tode verurteilt. 
Perikies unterwarf hierauf mit Waffengewalt Euböa und sicherte 
hier die athenische Herrschaft, ließ sich aber doch durch das Ein¬ 
greifen Spartas bestimmen, die Häfen von Megara (Nisaia und 
Pagai) und Trözene zu räumen, den Bund mit Achaia zu lösen, 
Ägina gegenüber mit der Tributpflicht sich zu begnügen. Beide 
Mächte erkannten sich mit ihren Bundesgenossen an, keine von 
beiden sollte sich auf Kosten der anderen vergrößern dürfen 
(TQiccHOVTOVTSig öTtovöai), Streitigkeiten zwischen beiden sollten 
durch Schiedsgericht entschieden werden. 
§ 25. Die Friedensjahre und die Perikleische Kultur 
(445—431). 
1. Die Staatsverwaltung des Perikies. Nachdem der 
letzte Ansturm der konservativen Partei gegen die Demokratie 
durch Ostrakisierung des Thucydides, Sohnes des Melesias, des 
Hauptes der Aristokraten, 442 (?) abgeschlagen war, stand Perikies 
bis an seinen Tod unbestritten als einziger Leiter an der Spitze 
des athenischen Staates1), nicht sowohl durch die Übertragung 
außerordentlicher Vollmachten als durch die Macht seiner Persön¬ 
lichkeit, wenn ibm auch die Verwaltung des Jahre hindurch regel¬ 
mäßig übertragenen Strategenamtes großen Einfluß auf Heerwesen, 
Finanzen und auswärtige Politik sicherte. Die unteren Klassen 
sahen zudem in ihm den Mann, durch den sie die Herrschaft in 
1) Thuc. II, 65: iyLy veto te Xoyco fikv drnioxQccrLcc, %Qy<n 8h v%o 
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