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zog sich nach Bayern zurück. — Ludwig II. (1351—1365) war zwar
thätig, konnte aber bei dem besten Willen die Ruhe im Lande nicht wie¬
der Herstellen; sein Bruder, Otto V. (1351—1373) dagegen durchaus
träge und genußsüchtig, so daß er von seinen Zeitgenossen den Beinamen
„der Mule" erhielt. Dieser trat im Jahre 1373 die Marken gegen eine
geringe Entschädigung an die Söhne des Kaisers Karl IV. ab und be¬
hielt sich nur die Kurwürde vor bis zu seinem Tode.
33. Brandenburg unter dem Hause Luxemburg (1373—1415).
Karl IV. übernahm für seine noch minderjährigen Söhne die Re¬
gierung der Mark und führte dieselbe mit Einsicht und Kraft. Ruhe und
Ordnung kehrten allmälig wieder. Allein diese Ruhe, diese Ordnung
waren nicht von Dauer. Sie gingen wieder unter mit dem, der sie her¬
beigeführt hatte. Karl IV. starb 1378, und bei der Theilung seiner
Erbländer fielen die Marken größtentheils seinem zweiten, erst zehn
Jahre alten Sohne Sigismnnd zu. Dieser aber kümmerte sich wenig
um Brandenburg, er ließ es durch Statthalter verwalten, deren Hab¬
sucht unersättlich war. Er selbst schien sich ein glänzenderes Ziel gesteckt
zu haben und lebte fern von den Marken in verschwenderischer Pracht.
Und als er im Jahre 1387 auch die ungarische Königskrone erhielt, ver¬
pfändete er in seiner beständigen Geldnoth die Kurmark an seinen Vetter
den Markgrafen Jobst (Jodokus) von Mähren. Auch dieser küm¬
merte sich wenig unTBleselE,' THTerTtei habsüchtigen Vögten die Verwal¬
tung, und die Noth und das Elend des Landes stiegen zu einer grenzen¬
losen Höhe. Nirgends Ruhe, nirgends Sicherheit! Ganze Dörfer stan¬
den verlaffen, und nur die größeren Städte konnten sich durch engere
Verbindungen unter einander vor dem Uebermuthe des räuberischen
Adels schützen. Jobst starb im Jahre 1411, und nun fiel die erledigte
Mark Brandenburg an Sigismund zurück, der inzwischen Kaiser gewor¬
den war. Dieser überließ sie wieder seinem nächsten Freunde und Gön¬
ner Friedrich VI., dem Burggrafen von Nürnberg aus dem gräflichen
Hause Höhenzollern, einem der ältesten und berühmtesten deutschen
Häuser in Franken. Nur gegen eine Entschädigung von 100,000 Gold¬
gulden (Dukaten) für die vom Burggrafen auf die Herstellung der Ord¬
nung in dem zerrütteten Lande aufgewandten Kosten sollte die Mark von
Sigismund oder dessen Erben zurückgefordert werden können. Diesen
blieb auch die Kurwürde vorbehalten, bis der Kaiser auf dem Concilium