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unterstützt hielt die Festung eine heftige Belagerung und wie¬
derholte ötiirme glücklich aus. Wallenstein mußte mit empfind¬
lichem Verluste die Belagerung aufheben, obschon er noch kurz
zuvor drohend ausgerufen hatte: „Stralsund muß herunter, und
wenn es in eisernen Ketten am Himmel hinge!" Der Schwe¬
denkönig Gustav Adolf wußte durch freundliches Benehmen ge¬
gen die Belagerten sich der Stadt zu versichern und legte in
sie eine schwedische Besatzung, zum größten Aerger der Dänen,
welchen die gehoffte Beute entgangen war.
Dem Könige von Dänemark wurde, auf Walleustein's Rath,
zu Lübeck im Mai 1629 ein sehr großmüthiger Friede gewährt.
Er erhielt, ohne Kriegskosten zu zahlen, alle seine verlorenen
Provinzen zurück und entsagte dafür aller Theilnahme an den
protestantischen Angelegenheiten in Deutschland. Wohl mochte der
schlaue Friedländer hierbei in Anschlag bringen, wie vorteilhaft
es ihm für den sicheren Besitz seines neuen Herzogthums sein könne,
wenn er einen Fürsten in der 91ahe durch Großmuth sich verbinde.
Das Restitutiousedict (1629). — So stand der Kai¬
ser abermals als Sieger da; kein Feind war mehr vorhanden-
Tilly's uud Wallenstein's Heere blieben gerüstet, um jede auf¬
rührerische Bewegung im Keime zu ersticken. Nun schien der
günstigste Zeitpunkt gekommen zu sein, die Protestanten zur
Wiederstattung der seit dem Neligionsfrieden eingezogenen
geistlichen Güter anzuhalten. Die katholischen Stände baten den
Kaiser, er möge die unaufhörlichen Beschwerden durch ein ent¬
scheidendes Urtheil beendigen. Demnach erschien am 6. März
1629 das kaiserliche Restitutiousedict (Wiedererstattungs¬
befehl). Diesem gemäß sollten alle seit dem Passauer Vertrage
(1552) von den Protestanten eingezogenen geistlichen Güter
den früheren rechtmäßigen Besitzern oder der katholischen Kirche
zurückgegeben werden. Die Aufregung der Protestanten war um
so größer, je bedeutender die zu restituirenden Güter waren.
Es gehörten dazu zwei Erzbisthümer, zwölf Bisthümer und
viele Stifter und Klöster. Vergebens machten die Fürsten Gegen-