Mittlere Geschichte. 2. Periode. Deutschland. 
2) Als solcher ist er Herr der ganzen Erde und alle Länder 
gehören ihm. Die Könige und Fürsten haben sie von ihm zu 
Lehen, und er kann, wenn sie ihm nicht gehorchen, sie absetzen 
und ihr Land einem gehorsamen Fürsten geben. Der Papst kann 
auch allein den königlichen Titel und die königlichen Ehren ver¬ 
leihen. 
3) Die ganze weltliche Gewalt der Fürsten ist ein Ausfluß 
der geistlichen Macht und muß nach den Winken des Priester¬ 
thums verwaltet werden. Dieses richtet die weltlichen Gewalt¬ 
haber; dagegen wird es selbst von Niemand als von Gott gerichtet. 
4) Der Papst ist als Statthalter Christi das absolute Ober¬ 
haupt aller Christen und mit aller Fülle der Gewalt bekleidet, die 
Christus selbst hat. Er hat die ganze gesetzgebende und vollziehende 
Gewalt in der Kirche allein im Besitz, und durch den heiligen 
Geist werden alle seine Aussprüche unfehlbar. Daher muß ihm 
auch Alles den unbedingtesten Gehorsam leisten, und allen seinen 
Aussprüchen in Glaubenssachen, Ceremonien und allen Kirchen¬ 
angelegenheiten sich schlechthin unterwerfen. 
5) Er allein hat das Recht, Kirchenversammlungen zusammen¬ 
zurufen, sie zu leiten, ihre Beschlüsse zu bestätigen oder zu ver¬ 
werfen. 
6) Vermöge der Fülle seiner Gewalt kann er von allen Eiden 
und von allen Versprechungen entbinden, alles Recht aufheben und 
alle Sünden vergeben. 
7) Er ist der höchste Bischof der Christenheit, der allgemeine 
Vater der Christen. Alle andern Bischöfe sind nur von ihm be¬ 
stellte Vicarien und ihm zum gänzlichen Gehorsam verpflichtet. Er 
stellt sie an und setzt sie ab nach seinem Wohlgefallen. 
8) Die Bischöfe und alle ihnen untergeordnete Priester müssen 
allein den Befehlen des Papstes gehorchen; den weltlichen Obrig¬ 
keiten dagegen dürfen sie nur in so weit gehorchen, wie es ihnen 
der Papst erlaubt. Denn man muß Gott und dem Papste, seinem 
Stellvertreter, mehr gehorchen als den Menschen. 
9) Als alleiniger Bischof der Kirche ist auch der Papst der 
Eigenthümer aller Kirchengüter, über welche die weltliche Obrigkeit 
nur in so weit, wie der Papst es erlaubt. Macht hat. 
10) Die weltliche Obrigkeit darf auch die Priester nicht vor 
ihre Gerichte ziehen, sondern sie stehen allein unter dem Papste. 
Die weltliche Obrigkeit hat daher auch kein Recht, die Befehle des 
Papstes an die Bischöfe zu controliren oder deren Bekanntmachung
	        
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