Das Ministerium der rettenden That. 
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Ordnung in Preußen zu erschüttern, und in gleichem Verhältniß 
steigerte sich die Frechheit des Berliner Pöbels. Als endlich bei 
einer Berathung über die Wiener Vorgänge die Nationalversamm¬ 
lung von wüthenden Volkshaufen umstellt wurde, welche den ge¬ 
mäßigten Abgeordneten mit Messern und Stricken drohten, und 
als dennoch die radicale Mehrheit der Versammlung den ange¬ 
botenen Schutz ablehnte, da entschloß sich der König, dem frevel¬ 
haften Treiben mit einem Male ein Ende zu machen. Am 9. No¬ 
vember wurde das Ministerium der rettenden That ernannt, 
an dessen Spitze der Graf Brandenburg und der Minister von 
Manteussel standen. Dieselben verlegten die Sitzungen der 
Nationalversammlung, um sie dem Einfluß des Straßenpöbels zu 
entziehen, von Berlin nach Brandenburg, und hielten diesen Be¬ 
schluß gegen alle Proteste der Abgeordneten ausrecht. Da diese 
ihre Sitzungen dessenungeachtet in Berlin fortzusetzen versuchten, 
erhielt der General Wrangel den Beseht, mit großer Truppen¬ 
macht in Berlin einzurücken; es wurde der Belagerungszustand 
erklärt und die unbefugten Sitzungen der Abgeordneten mit Waffen¬ 
gewalt aufgehoben. Dieselben faßten zuletzt den Beschluß, das 
Volk von der Zahlung der Steuern gegen die Regierung zu ent¬ 
binden, und ließen durch Emissäre in den Provinzen dafür wirken; 
aber das Volk, welches richtig fühlte, daß durch eine solche 
Steuerverweigerung das ganze Staatsleben jn's Stocken ge¬ 
rathen mußte, schaarte sich gerade um desto fester um die Regierung. 
Bald zeigte sich, daß die meisten nur darauf gewartet hatten, daß 
der König selbst mit dem Beispiel der Entschlossenheit voranginge, 
um der herrschenden Gesetzlosigkeit ein Ende zu machen. Ueber all 
erfolgte eine freudige Erhebung für die Krone und für das muth- 
volle Ministerium. Dieses löste endlich die Nationalversammlung, 
welche sich in Brandenburg nicht zahlreich genug einfand, auf und 
veröffentlichte dagegen eine vom König octroyirte Verfassung 
(vom 5. December 1848), welche die meisten Freiheiten in eben 
solcher Ausdehnung gewährte, wie sie die Nationalversammlung 
beantragt hatte, aber mit der ausgesprochenen Hoffnung, daß die 
künftigen Kammern alles darin mildern würden, was mit der Kraft 
des Königthums nicht verträglich wäre. Die öffentliche Meinung 
nahm diese Verfassung eben so wie das kräftige Einschreiten der 
Regierung sehr günstig auf, und man gab sich überall den besten 
Hoffnungen für eine weitere erfreuliche Entwickelung der Dinge hin. 
In Oestreich war der Verlauf der innern Bewegung nicht
	        
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